UPDATE 1 - Das Ifo-Institut geht davon aus, dass die deutsche Wirtschaft im vierten Quartal schrumpfen wird

UPDATE 3-Das Bundesverfassungsgericht hebt die Mietobergrenze in Berlin auf

* Das Gericht erklärt, dass die Stadt Berlin nicht befugt ist, eine Mietobergrenze festzulegen

* Urteilsfunken fordern nationales Recht vor den Wahlen

* Deutsche Wohnen teilt DAX-Spitzenwert (mehr Reaktion, Aufzählungszeichen)

BERLIN, 15. April (Reuters). Das deutsche Verfassungsgericht hat am Donnerstag ein Gesetz aufgehoben, das eine Mietobergrenze für Wohnungen in Berlin festlegt. Die Stadtregierung sei nicht befugt, solche Regeln zu erlassen.

Nach dem Urteil stiegen die Aktien von Immobilienunternehmen mit Vermögen in Berlin, darunter Deutsche Wohnen und Vonovia.

Die Mieten wurden im Februar 2020 zunächst für fünf Jahre eingefroren, was rund 1,5 Millionen Wohnungen betraf. Ein zweiter Schritt trat im November 2020 in Kraft, als die Vermieter gezwungen waren, die Miete um mehr als 300.000 Mieter zu senken.

Das Gericht sagte, die Bundesregierung, die 2015 eine „Mietbremse“ einführte, um Mietsteigerungen zu begrenzen, sei für die Entscheidungen verantwortlich. Fünf Monate vor einer Bundestagswahl beobachteten Landbesitzer und Wähler die Entscheidung genau.

Der deutsche Immobilienkonzern Vonovia begrüßte das Urteil, sagte jedoch, er werde auf das Recht verzichten, Mietrückstände geltend zu machen.

„Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist logisch und die Mietobergrenze war nicht geeignet, um die Probleme des Berliner Immobilienmarktes zu lösen“, sagte Vonovia-Chef Rolf Buch.

Die Deutsche Wohnen sagte jedoch, sie werde die Erstattung der Differenz zwischen der ursprünglichen Miete und der begrenzten Miete beantragen. Ihre Aktien stiegen an der Spitze des deutschen Blue-Chip-Index um 2,8%.

Der Berliner Senat wird von den Sozialdemokraten in Koalition mit der Grünen und der Linkspartei geführt. Berlin ist eines der 16 Bundesländer.

„Jetzt ist es an der Bundesregierung, entweder ein wirksames Mietgesetz zu schaffen, das einen sozialen Mix in den Städten gewährleistet, oder die Zuständigkeit auf die Staaten zu übertragen“, twitterte Senator Sebastian Scheel, Leiter des Wohnungsbaus.

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Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier schloss jedoch eine nationale Obergrenze aus und sagte, dies sei der falsche Ansatz und der einzige Weg, um bezahlbaren Wohnraum zu gewährleisten, bestehe darin, mehr Wohnungen zu bauen.

Die Immobilienbranche hatte den Mietstopp als verfassungswidrig kritisiert. Einige Experten haben gesagt, dies könnte die Immobilienkrise in Deutschland verschärfen, indem Immobilieninvestoren erschreckt werden.

Die Mieten in Berlin waren jahrelang niedriger als in anderen europäischen Großstädten, haben sich aber seit 2008 mehr als verdoppelt. Pro Jahr ziehen rund 40.000 Menschen in die deutsche Hauptstadt. Etwa 85% der Einwohner vermieten ein Haus, anstatt es zu besitzen. (Berichterstattung von Madeline Chambers; Redaktion von Hugh Lawson)

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