Bundeskartellamt hält Google für marktübergreifend und unter neuer Missbrauchskontrolle – JURIST
Bundeskartellamt Mittwoch eine Entscheidung veröffentlicht feststellen, dass Google die Kriterien für Unternehmen von größter Bedeutung für den Wettbewerb auf den Märkten erfüllt. Das Bundeskartellamt kann Google nun nach dem jüngsten Artikel 19a GWB, das darauf abzielt, die wettbewerbswidrigen Auswirkungen großer digitaler Unternehmen in der digitalen Wirtschaft zu begrenzen.
Das Bundeskartellamt hat im Mai vergangenen Jahres ein Verfahren gegen Google eingeleitet, um festzustellen, ob das Unternehmen in allen Märkten von überragender Bedeutung ist. Er enthüllte, dass die breite Palette der von Google angebotenen Dienste sehr gefragt und von Unternehmen in allen Märkten weit verbreitet sind. Sie hält über 80 % des Marktanteils der allgemeinen Suchdienste in Deutschland und ist der führende Anbieter von Suchmaschinenwerbung. Google besitze somit eine beherrschende Stellung und könne auf eine “große und tiefgreifende Datenbank zugreifen und seine Position ohne ausreichende Wettbewerbskontrolle weiter festigen, ausbauen oder zu seinem Vorteil nutzen”.
Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt sagte bei der Bekanntgabe der Entscheidung, Alphabet Inc und seine Tochtergesellschaft Google einer umfassenden Missbrauchskontrolle zu unterziehen:
Dies ist ein sehr wichtiger Schritt, da das Bundeskartellamt auf Grundlage dieser Entscheidung nun gegen bestimmte wettbewerbswidrige Praktiken von Google vorgehen kann. Wir haben bereits damit begonnen, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Google zu prüfen und uns näher mit dem Thema Google News Showcase zu befassen. Gleichzeitig verfolgen wir energisch weitere Verfahren gegen Amazon, Apple und Meta, ehemals Facebook.
Auf diese Entscheidung wird sich das Bundeskartellamt voraussichtlich im Rahmen seines laufenden Verfahrens zur Prüfung der Bedingungen der Datenverarbeitung und News-Showcase-Service. Auch gegen Facebook (jetzt Meta) ermittelt die Wettbewerbsbehörde aus ähnlichen Gründen in Verfahren betreffend die Verbindung zwischen Oculus und Facebook.
Hardcore-Musikfanatiker. Food-Evangelist. Freiberuflicher Spieler. Wannabe-Schriftsteller. Wegbereiter der Popkultur. Lebenslanger Unternehmer. Reise-Guru.