»Spezi«: Brauereien einigen sich auf Versöhnung bezüglich Mixgetränk – DER SPIEGEL
Riegele, eine Brauerei aus Augsburg, hat versucht, einen Lizenzvertrag mit Paulaner abzuschließen, um weiterhin ihr beliebtes Getränk “Paulaner Spezi” unter diesem Namen verkaufen zu können. Seit Jahren zahlte Riegele einen sechsstelligen Geldbetrag für die Markenrechte von “Spezi”. Doch zu ihrer Verwunderung weigerte sich Paulaner, sich an den Kosten zu beteiligen.
Im Oktober 2022 gab das Landgericht München Paulaner recht und erklärte, dass die Vereinbarung von 1974 endgültig sei und Paulaner in die Marke investiert habe. Gemäß dieser Entscheidung können Abgrenzungsvereinbarungen nur außerordentlich gekündigt werden. Da Paulaner jedoch vertragstreu gehandelt und somit keinen Grund für eine Kündigung gegeben hat, bleibt die Vereinbarung weiterhin gültig.
Diese Entscheidung hat für Riegele weitreichende Konsequenzen. Die Brauerei muss nun nach einer neuen Lösung suchen, um ihr Produkt weiterhin unter einem eigenen Namen vermarkten zu können. Die Kosten für eine neue Markenbildung werden jedoch erheblich sein und könnten die finanziellen Ressourcen von Riegele stark belasten.
Für Paulaner hingegen ist die Entscheidung des Gerichts ein großer Erfolg. Die Brauerei hat in die Marke “Spezi” investiert und möchte von ihrem Erfolg profitieren. Durch die Entscheidung des Gerichts wird Paulaner nun als alleiniger Inhaber der Markenrechte anerkannt und kann seine Position am Markt weiter stärken.
Es bleibt abzuwarten, wie Riegele auf diese Situation reagieren wird und ob sie eine alternative Lösung finden können. Die Zukunft von “Paulaner Spezi” steht somit vorerst in den Sternen. Die Entscheidung des Landgerichts München zeigt jedoch deutlich, wie wichtig es ist, rechtzeitig Verträge zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen, um kostspielige rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.
Quelle: Info Marzahn Hellersdorf