Meta kritisiert die „fehlerhafte“ Datenbeschränkungsverfügung der deutschen Kartellbehörde

Meta kritisiert die „fehlerhafte“ Datenbeschränkungsverfügung der deutschen Kartellbehörde

Deutschlands Kartellwächter hatte 2019 erklärt, das weltweit größte soziale Netzwerk habe seine Marktmacht missbraucht, indem es Nutzerdaten ohne deren Zustimmung gesammelt habe, und das Verbot angeordnet.

Deutschlands Kartellwächter hatte 2019 erklärt, das weltweit größte soziale Netzwerk habe seine Marktmacht missbraucht, indem es Nutzerdaten ohne deren Zustimmung gesammelt habe, und das Verbot angeordnet.

Meta Platforms, Eigentümer von Facebook, kritisierte am Dienstag eine wegweisende deutsche Kartellverfügung zur Einschränkung der Datenerfassung als „eindeutig fehlerhaft“ und untergrabe die EU-Datenschutzvorschriften.

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Metas Kritik an Deutschlands Kartellwächter kam, nachdem dieser 2019 sagte, dass das weltweit größte soziale Netzwerk seine Marktmacht missbraucht habe, indem es Benutzerdaten ohne deren Zustimmung sammelte, und ihm befahl, damit aufzuhören.

Die Wettbewerbsbehörde sagte, dass die Datenerhebung die Surfgewohnheiten der Benutzer umfasste, wenn sie eine Website mit einer Facebook-Schaltfläche „Gefällt mir“ besuchten – selbst wenn ein Benutzer nicht auf diese Schaltfläche geklickt hatte.

Der Fall unterstreicht die zunehmende weltweite behördliche Kontrolle der US-Technologiegiganten und die Bemühungen, ihre Macht einzuschränken.

Im deutschen Fall stellt sich jedoch auch die Frage, ob die Aufsichtsbehörde ihre Befugnisse überschritten hat, indem sie ihre kartellrechtliche Befugnis genutzt hat, um datenschutzrechtliche Bedenken auszuräumen.

Meta focht die Entscheidung vor einem deutschen Gericht an, das daraufhin den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um Rat bat.

Der deutsche Kartellbeschluss sei mit seiner „erheblichen Einschränkung der Verarbeitung von Facebook-Daten eindeutig fehlerhaft“, sagte Meta-Anwalt Hans-Georg Kamann vor dem 15-köpfigen Gremium.

Er kritisierte die deutsche Aufsichtsbehörde dafür, dass sie nicht mit der irischen Datenschutzbehörde kooperiere, die Facebook beaufsichtige, da sich ihr europäischer Hauptsitz in Irland befinde.

„Das Bundeskartellamt hat die materiell- und verfahrensrechtlichen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) offen ausgehebelt“, sagte Kamann.

Jörg Nothdurft, Anwalt der deutschen Überwachungsbehörde, wies die Kritik zurück und sagte, es habe Kontakte zu Datenschutzbehörden gegeben.

Die Bundesregierung verteidigte das Kartellurteil mit der Begründung, die Kartellbehörde müsse im Rahmen ihrer Ermittlungen unbedingt eine datenschutzrechtliche Prüfung vornehmen, da Online-Marktplätze Nutzerdaten nutzen, um Marktmacht zu erlangen.

Die deutsche Anordnung „diene dem Ziel, den freien Wettbewerb zu schützen“ und betreffe nicht den Datenschutz, sagte sein Anwalt Philipp Krüger.

Die Rechtsberaterin des EuGH wird ihr unverbindliches Gutachten am 20. September abgeben, und die Richter werden in den kommenden Monaten eine Entscheidung treffen.

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