Info Marzahn Hellersdorf: VW muss Gehaltskürzung zurücknehmen: Betriebsrat siegt vor Gericht

VW-Betriebsrat gewinnt vor Gericht gegen Gehaltskürzung

Ein Betriebsrat bei Volkswagen hat vor Gericht Klage gegen eine Gehaltskürzung eingereicht. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat nun das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig bestätigt. Das Gericht verurteilte VW dazu, die Gehaltskürzung zurückzunehmen und dem Kläger den Ausfall mit Zinsen nachzuzahlen.

Im Februar 2023 hatte VW den Betriebsrat rückwirkend ab Oktober 2022 um zwei Entgeltgruppen heruntergestuft und das Gehalt um rund 650 Euro pro Monat gekürzt. Das Landesarbeitsgericht urteilte jedoch, dass diese Kürzung unzulässig war.

Hintergrund dieser Entscheidung ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom vergangenen Jahr, das die Praxis der Gehaltssteigerungen bei langjährigen Betriebsräten in Frage stellt. Um sich nicht strafbar zu machen, hatte VW mehreren Betriebsräten die Gehälter gekürzt. Bisher haben die Arbeitsgerichte in den meisten Fällen zugunsten der klagenden Betriebsräte entschieden.

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hannover ist nun die erste Entscheidung in der zweiten Instanz. Ob VW gegen das Urteil in Revision geht, ist noch nicht bekannt. Das Unternehmen begrüßt jedoch die arbeitsgerichtlichen Klärungen zu den Auswirkungen des BGH-Urteils. Dennoch steht noch eine grundsätzliche Klärung aus.

Dieser Fall zeigt einmal mehr die Bedeutung und den Schutz der Rechte von Betriebsräten. Sie stehen den Arbeitnehmern zur Seite und setzen sich für deren Interessen ein. Durch das Urteil wird die Stellung und der Einfluss der Betriebsräte gestärkt, da Gehaltskürzungen in vielen Fällen unrechtmäßig sind. Arbeitnehmer können sich somit auf den Schutz durch ihre Betriebsräte verlassen und gegen ungerechtfertigte Kürzungen vorgehen.

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