Deutsche Koalitionen einigen sich auf Arbeitsgesetze
Am 24.11.2021 hat sich die „Ampelkoalition“ aus Sozialdemokratischer Partei Deutschlands (SPD), FDP und Bündnis 90 / Die Grünen (Die Grünen) auf ihre Koalition. Vertrag.
Die Ampelkoalition, benannt nach den ikonischen Parteifarben SDP (rot), FDP (gelb) und natürlich dem Grün der Grünen, setzt sich für die Gestaltung der modernen Geschäftswelt ein. Es soll neue berufliche Perspektiven eröffnen und gleichzeitig Arbeitsplatzsicherheit und Flexibilität bieten.
Einige Unternehmen, die auf der Beschäftigungsagenda der Ampelkoalition stehen, können Arbeitgebern Vorteile bieten, während andere Initiativen in der nächsten Wahlperiode Nachteile für Unternehmen haben können:
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Der gesetzliche Mindeststundenlohn soll auf 12 € angehoben werden.
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Die maximale tägliche Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag würde im deutschen Arbeitszeitgesetz beibehalten. Gewerkschaften und Arbeitgeber könnten jedoch mit staatlicher Unterstützung flexible Arbeitszeitmodelle entwickeln. Im Jahr 2022 tritt eine befristete Übergangsregelung in Kraft, nach der Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb bestimmter Fristen auf der Grundlage von Tarifverträgen flexibler gestalten können.
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In einer Versuchsphase würden die Parteien erwägen, auf kollektivrechtlicher Grundlage (durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung) begrenzte Abweichungen von der derzeitigen maximalen täglichen Arbeitszeit zu schaffen.
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Flexible Arbeitszeitmodelle, wie zum Beispiel Vertrauensarbeitszeit, wären weiterhin möglich. Vertrauensarbeitszeit ist eine vertragliche Arbeitsregelung, bei der Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit, insbesondere den Beginn und das Ende, weitgehend eigenverantwortlich gestalten können.
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Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte in der letzten Wahlperiode einen Rechtsanspruch auf Heimarbeit angestrebt, scheiterte jedoch. Die Ampelkoalition übernimmt nun das Unternehmen und will die Arbeitnehmerrechte diesbezüglich stärken. Die Definition von „Homeoffice“ würde von Telearbeit abgegrenzt, so dass die Arbeitsstättenverordnung nicht mehr gelten würde. Beschäftigte in geeigneten Arbeitsplätzen hätten das Recht, mobiles Arbeiten und Home-Office-Regelungen zu besprechen. Arbeitgeber dürfen sich den Wünschen der Arbeitnehmer nur widersetzen, wenn betriebliche Belange ihnen entgegenstehen. Ein Einwand sollte weder irrelevant noch willkürlich sein. Abweichungen von Tarifverträgen und betriebsinternen Regelungen wären jedoch weiterhin möglich.
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Die Ampelkoalition will zudem europaweit mobiles Arbeiten “ohne Probleme” ermöglichen. Dies ist derzeit aufgrund unterschiedlicher steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Regelungen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten nicht der Fall.
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Die Obergrenzen für Minijobs würden auf 520 € (statt bisher 450 €) und für Midijobs auf 1.600 € (statt 1.300 €) angehoben. Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, die in der Regel nicht steuer- und sozialabgabenpflichtig sind. Midi-Jobs haben gegenüber einer Vollzeitbeschäftigung den Vorteil, dass unter Umständen nur reduzierte Sozialbeiträge fällig werden und auf die Zahlung der Lohnsteuer verzichtet werden kann.
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Wesentliche Änderungen des befristeten Arbeitsvertragsgesetzes, die in den Koalitionsvertrag der großen Koalition aufgenommen wurden, würden nicht umgesetzt. Befristete Verträge ohne sachlichen Grund wären weiterhin möglich. Für öffentliche Arbeitgeber wären befristete Arbeitsverträge aufgrund begrenzter Haushaltsmittel für die Vergütung nicht mehr möglich. Kettenbefristete Arbeitsverhältnisse (d. h. mehrere befristete Arbeitsverträge mit einem aufeinanderfolgenden sachlichen Grund) würden durch die Begrenzung der Laufzeit dieser befristeten Arbeitsverträge bei demselben Arbeitgeber auf maximal sechs Jahre abgemildert. Die Zusage würde auch Abweichungen nur in engen Grenzen zulassen.
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Die Einführung von (Teil-)Ausbildungszeiten soll den Mitarbeitern die Vereinbarkeit von Beruf und Weiterbildung erleichtern. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssten sich auf die Bedingungen der Ausbildungszeit einigen.
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Ähnlich wie die Arbeitsleistungszulage bei Teilzeitarbeit würde ein Unternehmen eine Qualifizierungszulage gewähren, mit der die Bundesagentur für Arbeit einem von strukturellen Veränderungen am Arbeitsmarkt betroffenen Unternehmen innerhalb der deutschen Wirtschaft die Qualifizierung von Arbeitnehmern für die Finanzierung beruflicher Bildung ermöglichen kann Ausbildung, um sie im Unternehmen zu halten und qualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen. Voraussetzung wäre der Abschluss einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat.
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Darüber hinaus soll die Kurzzeit-Übertrittsausbildungsbeihilfe verlängert und das Instrument „Übertrittsgesellschaft“ weiterentwickelt werden. Transfergesellschaften verfolgen das Ziel, für besonders von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer eines Unternehmens eine neue Beschäftigung zu finden.
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Die Beschäftigungsagenda enthält eine Zusage, den Kündigungsschutz für Arbeitnehmer in Elternzeit auf drei Monate nach Rückkehr an den Arbeitsplatz auszudehnen.
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Auf der Tagesordnung steht auch eine Zusage, die Steuererleichterungen für Mitarbeiter, die von zu Hause aus arbeiten, bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern.
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Ein Pilotprojekt zur Organisation von Online-Betriebsratswahlen würde voraussichtlich vor den anstehenden regulären Betriebsratswahlen im Jahr 2022 aktiviert.
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Betriebsräte sollen selbst entscheiden können, ob sie Sitzungen persönlich oder virtuell organisieren, je nach Beschäftigungsagenda der Ampelkoalition.
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Die Behinderung eines Arbeitgebers an der demokratischen Mitbestimmung, also die Behinderung der Arbeit des Betriebsrats, würde als Amtsvergehen gewertet. Somit würden die Vorwürfe einer solchen Behinderung von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt.
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Der Zugang der Gewerkschaften zum Arbeitsplatz sollte gemäß der Agenda der Ampelkoalition an die Nutzung moderner Medien angepasst werden. Die Agenda fordert, Gewerkschaften digitalen Zugang zum Geschäftsbetrieb zu ermöglichen.
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Die Beschäftigungsagenda fordert, das Beschaffungswesen des Bundes an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrags für den betreffenden Sektor durch die Unternehmen zu koppeln, um die Tarifbindung zu stärken.
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Es wäre Unternehmen untersagt, sich von Geschäftsbereichen zu trennen, um kollektivvertragliche Verpflichtungen zu umgehen.
Natürlich müsste jeder dieser Pläne noch gesetzlich umgesetzt werden. Die Vorgängerregierung hat es versäumt, alle arbeitsrechtlichen Pläne des Koalitionsvertrags in seiner Legislaturperiode umzusetzen. Es bleibt abzuwarten, wie und wie schnell die Ampelkoalition ihre Ziele im Bereich Arbeitsrecht verfolgen wird.
© 2021, Ogletree, Deakins, Nash, Smoak & Stewart, PC, Alle Rechte vorbehalten.Revue nationale de droit, Band XI, Nummer 351
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