Apple jetzt das Ziel strengerer Kontrollen

Apple jetzt das Ziel strengerer Kontrollen

Kurz nachdem Apple eine britische Kartellklage gegen das Unternehmen erfolgreich blockiert hatte, sagte eine deutsche Kartellbehörde, der iPhone-Hersteller sei ein legitimes Ziel für Sondermaßnahmen, die darauf abzielen, den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung zu verhindern.

Die Regulierungsbehörde kam zu dem Schluss, dass Apple ein Unternehmen „von zentraler Bedeutung für den Wettbewerb zwischen den Märkten“ sei, was bedeutet, dass es strengeren Kontrollen in Bezug auf wettbewerbswidriges Verhalten unterliegen könnte …

Untersuchung durch die deutsche Wettbewerbsaufsicht

Der Regler, bekannt als der Bundeskartellamt, leitete im Juni letzten Jahres eine Untersuchung zur App-Tracking-Transparenz ein. Dies wurde auf der Grundlage eröffnet, dass Apple von Drittanbieter-Apps fordert, die Tracking-Erlaubnis anzufordern, das Unternehmen dies jedoch nicht für seine eigenen Apps tut.

Das Bundeskartellamt hat gegen das Technologieunternehmen Apple ein Verfahren zur wettbewerbsrechtlichen Überprüfung seiner Tracking-Regeln und des App Tracking Transparency Framework eingeleitet. Insbesondere Apples Regeln erweckten den Anfangsverdacht der Eigenbevorzugung und/oder Behinderung anderer Unternehmen, die im Verfahren geprüft werden.

„Anfangsverdacht“ auf wettbewerbswidriges Verhalten

Diese Untersuchung ergab, dass es Gründe zu der Annahme gibt, dass die Regeln von Apple möglicherweise unfair sind.

Apples Regeln erweckten den Anfangsverdacht der Eigenbevorzugung und/oder Behinderung anderer Unternehmen, die im Verfahren geprüft werden […]

Im Hinblick auf die konkreten Praktiken von Apple prüft das Bundeskartellamt in einem gesonderten Verfahren die Tracking-Regeln von Apple und das App Tracking Transparency Framework (Pressemitteilung vom 14.06.2022). Insbesondere geht die Behörde dem Anfangsverdacht nach, dass diese Regeln Apples eigene Angebote begünstigen und/oder andere Unternehmen behindern könnten. Bisher wurde noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob neue Klagen gegen Apple erhoben werden.

Das Ergebnis bedeutet, dass Apple nun einem besonderen Abschnitt des deutschen Wettbewerbsrechts, GWB, unterliegt, der darauf abzielt, Unternehmen anzugreifen, deren Macht bedeutet, dass sie in der Lage sind, unfair zu handeln.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Apple hat eine wirtschaftliche Machtstellung auf den Märkten, die ein vom Wettbewerb nicht ausreichend kontrolliertes Handlungsfeld mit sich bringt. Apple betreibt auf Basis seiner mobilen Endgeräte wie dem iPhone ein umfangreiches digitales Ökosystem, das nicht nur in Deutschland, sondern europa- und weltweit von großer Bedeutung für den Wettbewerb ist.

Er fuhr fort: „Mit seinen proprietären iOS-Produkten und dem App Store befindet sich Apple in einer Schlüsselposition für den Wettbewerb sowie den Zugang zu Apples Ökosystem und Kunden. Diese Entscheidung ermöglicht es uns, wettbewerbswidrige Praktiken konkret zu bekämpfen und wirksam zu verbieten.

Die Regulierungsbehörde sagt, ein besonders besorgniserregendes Problem sei, dass der iPhone-Hersteller im Gegensatz zu anderen Entwicklern ohne Zustimmung des Benutzers nachverfolgen kann. Er argumentiert, dass Apples monopolistische Kontrolle über den Verkauf von iOS-Apps bedeutet, dass das Unternehmen Entwicklern Regeln diktieren kann, die ihnen und den Verbrauchern gegenüber unfair sein können.

Das übliche Gegenargument ist, dass Entwickler keine iOS-Apps erstellen müssen und bei Android bleiben können, wenn sie Apples Regeln nicht mögen. Angesichts der Größe des Marktes und der Leistungsfähigkeit des Ökosystems sei dies jedoch unrealistisch, so das Bundeskartellamt.

Basierend auf dieser straffen proprietären vertikalen Struktur und einer installierten Basis von mehr als 2 Milliarden aktiven Geräten weltweit ist Apple auf vielfältige Weise über miteinander verbundene Marktebenen und Geschäftsbereiche hinweg aktiv und ist daher in der Lage, seine Nutzer langfristig an sein komplexes Ökosystem zu binden .

Damit verbunden ist eine starke Macht, Regeln für Dritte festzulegen, insbesondere für Anwendungsentwickler. Apple kontrolliert den Zugang zu Apple-Kunden und gestaltet diesen Zugang nach seinen Regeln und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Apfel sagte Reuters sie plant Berufung einzulegen.

Apple sagte, es werde weiterhin mit dem Kartellamt zusammenarbeiten, um seine Bedenken zu verstehen, plant jedoch, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.

„Die Benennung (des Kartellamts) verzerrt den harten Wettbewerb, dem Apple in Deutschland ausgesetzt ist, und spielt den Wert eines Geschäftsmodells herunter, das die Privatsphäre und Sicherheit der Benutzer in den Mittelpunkt stellt“, sagte ein Apple-Sprecher in einer per E-Mail gesendeten Erklärung.

Foto: Balint Mendlik/Unsplash

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