Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin: Terror-Verdächtigte Malsack-Winkemann auf AfD-Liste

Bei der Wiederholung der Bundestagswahl in einigen Berliner Wahlbezirken im Februar 2024 werden die gleichen Kandidatenlisten wie 2021 gelten. Eine dieser Kandidaten ist Birgit Malsack-Winkemann, eine ehemalige Berliner Richterin und Bundestagsabgeordnete, die erneut als Kandidatin für die AfD antritt. Malsack-Winkemann steht auf Platz fünf der Landesliste der Berliner AfD und hat somit gute Chancen, erneut in den Bundestag einzuziehen.

Allerdings gibt es einige Hindernisse für Malsack-Winkemann. Zum einen hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass in einem Teil der Berliner Wahlbezirke die Wahl zum Deutschen Bundestag wiederholt werden muss. Zum anderen befindet sich Malsack-Winkemann derzeit in Haft und wurde kürzlich von der Bundesanwaltschaft angeklagt.

Trotz dieser Umstände hat die AfD keine rechtliche Möglichkeit, Malsack-Winkemann von der Landesliste zu streichen. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sie über die Liste in den Bundestag einziehen wird. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass die Chancen für Malsack-Winkemann, über die Landesliste gewählt zu werden, gering sind.

Malsack-Winkemann saß bereits von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag und hatte eine prominente Rolle in der letzten Legislaturperiode. Im vergangenen März wurde sie jedoch vom Verwaltungsgericht Berlin ihres Dienstes enthoben. Dies ist ein weiterer Faktor, der ihre Chancen bei der anstehenden Bundestagswahl beeinflussen könnte.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation um Birgit Malsack-Winkemann entwickelt und ob sie erneut in den Bundestag gewählt wird. Die Wiederholung der Bundestagswahl in einigen Berliner Wahlbezirken im Februar 2024 wird sicherlich für Aufmerksamkeit und Diskussionen sorgen. Bis dahin werden die politischen Parteien ihre Kandidatenlisten vorbereiten und die Wähler entscheiden lassen, wer ihre Stimme verdient.

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