Söder warnt Cannabis-Konsumenten: Lieber raus aus Bayer
Cannabis-Positivgesetzgebung tritt am 1. April in Kraft
Ab dem 1. April dieses Jahres wird der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum für Volljährige zum Eigenkonsum erlaubt sein. In der privaten Wohnung dürfen bis zu 50 Gramm aufbewahrt werden und es dürfen drei Pflanzen angebaut werden. Zudem sollen ab Juli “Anbauvereinigungen” erlaubt werden.
Minderjährigen bleibt der Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis weiterhin komplett verboten. Das Kiffen ist unter anderem auf Spielplätzen, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie in einem Umkreis von 100 Metern davon untersagt.
Allerdings zeigt sich Bayern unter Ministerpräsident Söder besorgt über das Gesetz und prüft mögliche Klagegründe. Die CSU wird von FDP-Landeschef kritisiert und als Verbotspartei bezeichnet, die in Gewächshäuser “hineinregieren” will.
Die Vertreter der Ampel-Parteien verteidigen das Cannabis-Gesetz gegen scharfe Kritik von Union und AfD. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete freut sich über den Bundestagsbeschluss als “großen Tag für Freiheit und Vernunft”, während Gesundheitsminister Lauterbach eine Trendwende in der Drogenpolitik sieht.
Es bleibt abzuwarten, wie sich das neue Gesetz in der Praxis auswirken wird und ob weitere Bundesländer ähnliche Schritte in Richtung einer liberaleren Drogenpolitik unternehmen werden.
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