Ofarim-Prozess: Hotelmitarbeiter fühlte sich von Musiker bedroht – Info Marzahn Hellersdorf

Prozess gegen Musiker: Hotelmitarbeiter fühlte sich von Ofarim bedroht

Der bekannte Sänger Gil Ofarim steht derzeit in einem Prozess vor Gericht. Hintergrund ist ein Vorfall, über den er im Oktober 2021 in einem emotionalen Video berichtet hat. Dabei ging es um einen vermeintlich antisemitischen Vorfall in einem Hotel in Leipzig. Doch nun haben sich die Anschuldigungen gegen Ofarim nicht bestätigt, und er gerät unter Druck, da ihm Verleumdung vorgeworfen wird.

Gestern begann der Prozess vor dem Landgericht, bei dem sich die Verteidigung gegen die Vorwürfe aussprach und von Diskriminierung sprach. Als erster Zeuge trat der Hotelmitarbeiter auf, der über Drohungen seitens Ofarim berichtete. Ofarim wird unter anderem wegen Verleumdung und Falschaussage angeklagt.

Die Verteidigung zweifelt jedoch die Darstellung des Nebenklägers an und Ofarim verzichtet vorerst auf eine Aussage. Laut dem Hotelmitarbeiter fühlte er sich von Ofarim bedroht und wurde diskriminiert. Marcus W., der Hotelmitarbeiter, gab an, dass Ofarim sich lautstark über die lange Wartezeit beim Einchecken beschwerte und damit drohte, seine Beschwerde viral zu verbreiten.

Ofarim bestritt eine Entschuldigung und äußerte in einem späteren Video antisemitische Anschuldigungen gegenüber Marcus W. Dieser erstattete daraufhin Anzeige wegen Verleumdung und forderte Schadensersatz.

Ofarim muss sich vor Gericht wegen mutmaßlicher falscher Verdächtigung, Verleumdung und falscher eidesstaatlicher Versicherungen verantworten. Die Anklage zweifelt jedoch Ofarims Darstellung an, dass er aufgefordert wurde, seine Kette mit Davidstern abzunehmen.

Die Verteidigung weist die Vorwürfe zurück und spricht von einem klassischen Fall von „Aussage gegen Aussage“. Ofarims Verteidigung sieht mögliche Missverständnisse, schlechten Humor oder eine antisemitische Anspielung seitens des Hotelmitarbeiters.

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Die Weigerung des Hotelmitarbeiters, Ofarim einzuchecken, wird als Nötigung angesehen. Die Verteidigung erhebt zudem schwere Vorwürfe gegen das Hotel und die Medien, da diese vermeintlich Lügen verbreiten würden.

Aufgrund des großen Medieninteresses wurde der Prozess unter erhöhten Sicherheitsbedingungen ans Landgericht verlegt. Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung warnt vor Vorverurteilungen und ruft zur Vorsicht bei Meldungen aus sozialen Netzwerken auf.

Die juristische Aufarbeitung des Falls ergab, dass sich der angebliche Vorfall anders zugetragen habe als von Ofarim geschildert. Somit wurde Ofarim wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung angeklagt, während das Ermittlungsverfahren gegen den Hotelmitarbeiter eingestellt wurde.

Sollte Ofarim verurteilt werden, droht ihm eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Die Verhandlung wird fortgesetzt und es bleibt abzuwarten, wie das Gericht das Urteil fällen wird.

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