Nach Bundestagsbeschluss: Ärztepräsident warnt vor Cannabis-Legalisierung – Info Marzahn Hellersdorf
Die Bundesärztekammer hat das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis scharf kritisiert. Ärztepräsident Klaus Reinhardt fordert die Länder auf, das Gesetz im Bundesrat aufzuhalten. Bedenken über die Teilfreigabe von Cannabis für Erwachsene bestehen bei der Ärzteschaft, Justiz, Polizei und Pädagogen über Parteigrenzen hinweg.
Das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung wird derzeit im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat überdacht. Ab April 2024 soll es Erwachsenen erlaubt sein, bis zu 25 Gramm Cannabis zu besitzen. Zudem wird der Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen und 50 Gramm Cannabis in der eigenen Wohnung erlaubt sein. Gemeinschaftlicher Anbau in Cannabis-Clubs ist ab Juli 2024 geplant.
Innenminister der Bundesländer kritisieren jedoch die Regeln für Clubs und den öffentlichen Konsum von Cannabis. Ärztepräsident Reinhardt warnt vor den Risiken für Jugendliche und der möglichen Überlastung von Justiz und Polizei. Auch Fachärzte und die Polizeigewerkschaft kritisieren die Altersgrenze von 18 Jahren im Gesetz.
Es wird darauf hingewiesen, dass regelmäßiger Cannabis-Konsum zu gesundheitlichen Schäden führen und die Organisierte Kriminalität fördern kann. Es bleibt abzuwarten, wie die Diskussion über das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis weiterhin verlaufen wird und welche Beschlüsse letztendlich gefasst werden.
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