EnBW führt Sperrgebühren an Ladestationen ein
EnBW, einer der führenden Anbieter von Ladeinfrastruktur in Deutschland, führt eine „Sperrsteuer“ ein. Öffentliche Ladestationen sind keine Parkplätze, aber Analysen haben gezeigt, dass die Ausfallzeiten von Elektroautos an Ladestationen über die Ladezeit hinaus vielerorts zunehmen. Der Energieversorger erklärt, dass andere Elektroautofahrer diese Ladestationen nicht nutzen können, die tatsächlich kostenlos sind.
Kundenfeedback würde zeigen, dass belegte, aber nicht genutzte Ladestationen ein wachsendes Ärgernis darstellen. Für “mehr Eigenkapital an der Ladestation” erhebt die EnBW daher eine Gebühr für die unnötige Sperrung von Ladestationen ab dem 2. November 2020, die nach einer Verbindungszeit von vier Stunden gilt. Ziel ist es, eine bessere Verfügbarkeit der mehr als 100.000 Ladepunkte in „EnBW HyperNetz“ zu gewährleisten.
„Wir möchten sicherstellen, dass Elektroautofahrer immer eine kostenlose Ladestation in der Nähe finden. Als größter und bester Anbieter von Elektromobilität in Deutschland haben wir hier eine besondere Verantwortung “, sagt Vertriebsleiter Timo Sillober. „Gleichzeitig fordern wir weiterhin alle E-Mobilisierer auf, solidarisch zu handeln, um Ladestationen nach dem Ende des Ladevorgangs freizugeben. Jeder profitiert und so trägt jeder zum Erfolg der Elektromobilität bei. “”
Der Zeitraum von vier Stunden ohne Kostenblockierung basiert auf Analysen des Ladeverhaltens in der eigenen Ladeinfrastruktur von EnBW. Demnach sind fast 95% aller Ladevorgänge nach durchschnittlich drei Stunden abgeschlossen. Der Anteil der reinen Lebensdauer steigt dann deutlich an. Für mehr Flexibilität bleibt die vierte Stunde eines Ladevorgangs über den EnBW Mobility + -Dienst je nach Anbieter kostenlos. Die Sperrgebühr gilt nur für die fünfte Stunde der Verbindungszeit.
EnBW betont: „Insbesondere in Innenstädten garantieren Sperrgebühren mehr Gerechtigkeit zwischen E-Mobilisierern. Weil die neuen Gebühren die Abrechnungskosten für normale Benutzer nicht ändern. Die Sperrsteuer gilt vor allem für diejenigen, die die Ladestationen als Parkplatz nutzen. “”
Details zu den “Sperrgebühren” der EnBW
- Zeitbasierte Sperrgebühren fallen nach vier Stunden Verbindungszeit bei 9,75 Cent / Minute für alle mit EnBW Mobility + durchgeführten Abrechnungsvorgänge an. Wer die Ladepunkte nach dem Laden freigibt, ist nicht betroffen.
- Ein Kostenairbag begrenzt die maximal anfallenden Zusatzkosten auf 11,70 Euro pro Ladevorgang.
- Alle Kilowattstundenpreise für das Laden in normalen oder Schnellladestationen sowie die Preise für EnBW Mobility + (zusätzliche) Ladekarten und die Grundsteuer des EnBW Mobility + Multi-Charger-Tarifs bleiben unverändert.
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