Datenschutzbeauftragter sagt, Zoom sei inkompatibel mit der DSGVO
Ein Datenschutzwächter in Deutschland hat die Hamburger Senatskanzlei davor gewarnt, Zoom zu verwenden, da ihre Videokonferenz-Software nun nicht mehr mit der EU-DSGVO kompatibel ist.
In einem neuen Pressemitteilung von Ulrich Kühn, Hamburgs kommissarischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, warnte die Bundesregierung davor, die On-Demand-Version von Zoom as zu nutzen gemeldet von Das Register.
In seinem Plädoyer an Regierungsvertreter verweist Kühn auf das EuGH-Urteil Schrems II, das EU-Unternehmen daran hindert, Daten an außereuropäische Unternehmen zu übermitteln. Er behauptet weiter, dass die Nutzung von Zoom gegen die DSGVO verstoße, da die Software personenbezogene Daten in die USA übertrage.
Im Juli letzten Jahres hob der EU-Gerichtshof das Datenschutzabkommen Privacy Shield zwischen der EU und den USA auf, was für Unternehmen in der EU, die mit Unternehmen in den USA zusammenarbeiten, große rechtliche Verwirrung verursachte.
Zoom und DSGVO
In Eins Papier In Bezug auf Datenübertragungen von der EU in die Vereinigten Staaten erklärt Zoom, dass es mit Kunden in Europa Standardvertragsklauseln (SPCs) abschließen und zusätzliche Garantien zum Schutz ihrer Daten treffen wird, um die in der DSGVO festgelegten Standards einzuhalten.
Während dies wahrscheinlich für die meisten Unternehmen in der EU funktionieren wird, wies Kühn darauf hin, dass Regierungsorganisationen in Deutschland bereits Zugang zu den Videokonferenzsystemen von Dataport haben, die vollständig den EU-Datenschutzgesetzen entsprechen, einschließlich der Erklärung:
„An der FHH steht allen Mitarbeitern ein bewährtes Videokonferenz-Tool zur Verfügung, das problemlos in Drittstaaten übertragen werden kann. Als zentraler Dienstleister stellt Dataport auch zusätzliche Videokonferenzsysteme in den eigenen Rechenzentren bereit. Diese werden auch in anderen Ländern wie Schleswig-Holstein erfolgreich eingesetzt. Wir verstehen daher nicht, warum die Senatskanzlei auf einem zusätzlichen und rechtlich sehr problematischen System besteht.“
Die einfache Bedienung und der schnelle Start von Zoom könnten einer der Gründe sein, warum Mitglieder der Hamburger Senatskanzlei es zu ihrer bevorzugten Videokonferenzlösung gemacht haben, obwohl sie bereits Zugriff auf die Videokonferenzsysteme von Dataport haben.
TechRadar Pro kontaktierte Zoom diesbezüglich und ein Unternehmenssprecher gab die folgende Erklärung ab:
„Zoom ist stolz darauf, mit der Stadt Hamburg und vielen anderen führenden deutschen Organisationen, Unternehmen und Bildungseinrichtungen zusammenzuarbeiten. Die Privatsphäre und Sicherheit unserer Nutzer hat für Zoom höchste Priorität und wir nehmen das Vertrauen unserer Nutzer in uns ernst. Zoom verpflichtet sich, alle geltenden Datenschutzgesetze, -regeln und -vorschriften in den Gerichtsbarkeiten, in denen es tätig ist, einzuhalten, einschließlich der DSGVO.
Durchgehen Das Register
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