Bundesregierung will Streit mit Staaten um Windkraft schlichten
BERLIN – Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf vorgestellt, der darauf abzielt, einen langjährigen Streit zwischen Bundesbehörden und den 16 Bundesländern über den Bau von Onshore-Windkraftanlagen zu lösen.
Einige deutsche Bundesländer haben sich mit Vorschlägen gesträubt, die sie verpflichten würden, bis 2026 mindestens 1,4 % ihrer Fläche für Windparks und bis 2032 2 % vorzusehen, und argumentieren, dass einige Menschen in ländlichen Gebieten keine Turbinen in der Nähe ihrer Häuser wollen.
Der vom Bundeskabinett angenommene Kompromissentwurf würde den Staaten eine gewisse Flexibilität geben, weniger Windkraftanlagen zu bauen, wenn sie andere Staaten davon überzeugen können, mehr zu bauen, einschließlich der Bezahlung.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg nur 0,5 % ihrer Fläche für Windenergie reservieren sollen. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Gewinne aus den Parks mit den Regionen geteilt werden, in denen sie gebaut werden, und dass Umweltschutzbestimmungen, die den Bau von Turbinen behindern, gelockert werden.
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Klima- und Energieminister Robert Habeck sagte, die Vorschläge würden “zur Wiederaufnahme des Windkraftausbaus in Deutschland führen”.
Im Rahmen des deutschen Energiewendeplans sollen die drei verbleibenden Kernkraftwerke des Landes noch in diesem Jahr geschlossen und Kohlekraftwerke bis 2030 abgeschaltet werden.
Europas größte Volkswirtschaft will bis 2035 Strom ausschließlich aus erneuerbaren Quellen wie Wind, Sonne, Biomasse und Wasserkraft erzeugen.
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