Die Bundesnetzagentur leitet ein Ermittlungsverfahren gegen 77 Netzbetreiber ein, die die Quoten für den Einbau intelligenter Zähler nicht eingehalten haben.
Bundesnetzagentur geht gegen 80 Stromanbieter wegen Smart-Meter-Quote vor
Die Bundesnetzagentur hat Verfahren gegen 77 Stromnetzbetreiber eingeleitet.Die Unternehmen hätten die gesetzliche Quote von 20 Prozent für den Einbau intelligenter Zähler nicht eingehalten.Konkrete Ausbauziele müssen durch Strafzahlungen erreicht werden.
Laut Klaus Müller, Vorstandsvorsitzender der Bundesnetzagentur, ist der Einbau intelligenter Zähler wichtig für die Digitalisierung des Stromsystems.Da jedoch 77 Unternehmen die geforderte Einbauquote für Smart Meter nicht erreicht haben, hat die Bundesnetzagentur am 27. März 2026 das Verfahren gegen diese Strombetreiber eingeleitet.
Verpflichtungen trotz zahlreicher Abmahnungen nicht erfüllt
Insgesamt 77 Unternehmen „sind ihren Pflichten zum Einsatz des Smart Meters noch nicht nachgekommen“ und haben noch nicht mit dem Einsatz begonnen, heißt es in den Daten der Bundesnetzagentur, obwohl bereits mehrfach darauf hingewiesen wurde, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung der Behörde.Zu den Vorwürfen können sich zunächst die Betreiber des betroffenen Stromnetzes äußern, die im weiteren Vorgehen der Bundesnetzagentur zu berücksichtigen sind.
Ziel des laufenden Prozesses ist es, künftig eine Installationsquote von 20 Prozent für Smart Meter sicherzustellen.Dazu werde die Bundesnetzagentur „Pflichtzahlungen“ vorschreiben, die sich „unter anderem an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens orientieren“ und „verhältnismäßig“ sein werden, heißt es in einer Pressemitteilung der Bundesnetzagentur.
Bei der Digitalisierung unseres Stromsystems spielt der Einbau intelligenter Zähler eine zentrale Rolle.Wir stellen fest, dass viele Unternehmen die gesetzlichen Ausbauziele nicht erreichen.Als ersten Schritt gehen wir nun gegen Unternehmen vor, die noch nicht mit der Umsetzung begonnen haben.Die Bundesnetzagentur überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben genau.
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur
Das weitere Vorgehen sollte befolgt werden
Allerdings bleibt es nicht bei 77 Fällen von insgesamt 77 Unternehmen, die ihrer Verpflichtung zur Installation von Smart Metern nicht nachgekommen sind.Weitere Aufsichtsverfahren mit Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen werden in der kommenden Zeit sukzessive eingeführt.
„In der Regel haben diese Unternehmen bei 20 % der Pflichtinstallationen noch nicht die erforderliche Quote an Smart-Metering-Systemen installiert“, heißt es in einer Pressemitteilung der Bundesnetzagentur.Wie dies genau umgesetzt wird, geht aus der aktuellen Mitteilung der Bundesnetzagentur allerdings nicht hervor.
Grundkenntnisse über Smart Meter
Ein „einfacher“ digitaler Stromzähler soll bis 2032 in Haushalten mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr zum Standard für alle deutschen Haushalte werden.Es verfügt über eine Stromerzeugungsanlage, beispielsweise eine Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung von mehr als 7 Kilowatt, oder in einem Haushalt über eine Verbrauchskontrolleinrichtung.Die Bedienung der Wärmepumpe bzw. des Wandzählers muss durch den Betreiber erfolgen.
Um es klar zu sagen: Diese sogenannten Smart-Metering-Systeme bestehen aus zwei verschiedenen Teilen: einem digitalen Stromzähler und einem Smart-Meter-Gateway als Kommunikationsmodul.Nach Angaben der Verbraucherzentrale werden in Haushalten, in denen ein solches Smart-Metering-System installiert ist, die Verbrauchswerte alle 15 Minuten erfasst und einmal täglich an den Zähler gesendet.
