Vier auf einen Streich – Selbsttests bei Atemwegserkrankungen unter der Lupe – Info Marzahn-Hellersdorf

Testung auf Influenza A/B und RSV in Apotheken weiterhin untersagt

Berlin, 12. Februar – Die Testung auf Influenza A/B und RSV durch Apotheker und Pharma-Technische Assistenten (PTA) bleibt weiterhin unzulässig. Dies hat die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände – bekannt gegeben.

Die ABDA hat die erlaubte patientennahe Testung auf COVID-19 kritisiert und auch die Möglichkeit für Patienten, sich selbst auf Influenza A/B und RSV zu testen, bemängelt.

Weitere Lockerung der Abgabebeschränkungen für medizinische Diagnosegeräte geplant

Das Bundesministerium für Gesundheit plant, die Abgabebeschränkungen für In-vitro-Diagnostika weiter zu lockern. Laut dem Paragraphen 3 Absatz 4 der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) könnte die Testung auf Infektionen wie Hepatitis A-E, Gonorrhö und Syphilis in Zukunft auch für Laien möglich sein, sofern Schnelltests verfügbar sind.

Dies würde bedeuten, dass Laien sich zukünftig selbst auf diese Infektionen testen dürften, ohne dabei auf medizinisches Fachpersonal angewiesen zu sein.

Diese geplante Lockerung stößt auf geteiltes Echo. Während einige Experten die größere Verfügbarkeit von Schnelltests begrüßen und darin eine Chance zur frühzeitigen Erkennung und Eindämmung von Infektionskrankheiten sehen, gibt es auch Kritik. Einige sehen die Gefahr eines unsachgemäßen Gebrauchs und einer fehlerhaften Selbstdiagnose, die zu falschen Schlussfolgerungen und möglicherweise schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen führen könnten.

Das Bundesministerium für Gesundheit betont jedoch, dass die Entscheidung über die geplante Lockerung der Abgabebeschränkungen noch nicht endgültig getroffen wurde. Die Einführung solcher Maßnahmen bedarf weiterer ausführlicher Diskussionen und Überprüfungen der Sicherheitsstandards.

Über weitere Entwicklungen und Entscheidungen wird voraussichtlich in den kommenden Monaten berichtet werden.

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