Trotz Bedenken von Menschenrechtlern: US-Bundesstaat Alabama vollzieht erste Hinrichtung mit Stickstoff – Info Marzahn Hellersdorf
Titel: Erste Hinrichtung mit Stickstoffgas in den USA sorgt für internationale Verurteilung
Die EU und die Vereinten Nationen haben die jüngste Hinrichtung in den USA mit Hilfe von Stickstoffgas heftig kritisiert. Diese sorgte für Bestürzung bei Menschenrechtsaktivisten weltweit.
Kenneth Smith wurde im Bundesstaat Alabama durch die Inhalation von Stickstoffgas hingerichtet. Sowohl der UN-Menschenrechtskommissar, Volker Türk, als auch ein Sprecher der EU bezeichneten diese Hinrichtungsmethode als besonders grausam.
Türk betonte, dass das Ersticken mit Stickstoffgas möglicherweise als Form von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung angesehen werden könnte. Experten der Vereinten Nationen hoben hervor, dass noch keine ausreichenden wissenschaftlichen Beweise vorliegen würden, die zeigen, dass die Inhalation von reinem Stickstoff keine schweren Leiden verursacht.
Die Anwälte von Smith versuchten bis zum Schluss, die Hinrichtung zu stoppen, waren jedoch nicht erfolgreich. Bereits 28 Jahre zuvor war Smith zum Tode verurteilt worden und hätte eigentlich bereits 2022 durch eine Giftspritze hingerichtet werden sollen. Dieser Versuch missglückte jedoch.
Trotz des Fehlschlags und der Bedenken bezüglich der neuen Methode, sahen die Gerichte keinen ausreichenden Grund, um die Hinrichtung zu stoppen. Das Berufungsgericht wies die Vorbehalte der Anwälte von Smith zurück.
Die Hinrichtung von Smith ist die erste in den USA in diesem Jahr. Aktuell befinden sich insgesamt 2330 Personen im Todestrakt der Vereinigten Staaten, die zum Tode verurteilt wurden.
Die Verurteilung der Hinrichtung durch die EU und die Vereinten Nationen verdeutlicht das internationale Anliegen, die Todesstrafe und deren Methoden zu überdenken. Der Fall von Kenneth Smith wirft erneut Schlaglicht auf den Umgang mit der Vollstreckung des Todesurteils und gibt Anlass zur Diskussion über alternative Strafen.
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