Skisaison: Hier die Reisebeschränkungen für die besten Wintersport-Destinationen in Europa

Skisaison: Hier die Reisebeschränkungen für die besten Wintersport-Destinationen in Europa

Es mag Hochsaison für Skier sein, aber mit der Zunahme der Omicron-Fälle in ganz Europa wurden die Reisebeschränkungen in vielen Wintersportdestinationen verschärft.

Mit noch einer weiteren Saison unter COVID-19-Einschränkungen, kann es aufgrund sich ändernder Regeln und Vorschriften schwierig sein, einen Ausflug auf die Piste zu planen.

Deshalb haben wir alles Wissenswerte über einige der beliebtesten Skigebiete Europas zusammengestellt.

Österreich

Österreichs Reisebeschränkungen wurden von seinem Tourismusminister zuvor als „harte Regeln, ein sicherer Winter“ zusammengefasst, doch in den letzten Wochen hat sich mit der Verbreitung der Omicron-Variante die Lage verschärft.

Skifahrer, die in das Land reisen möchten, müssen einen Nachweis erbringen, dass sie vollständig geimpft oder vom Virus geheilt sind, sowie einen negativen Auffrischungs- oder PCR-Test. Für Länder auf der österreichischen Virusvariantenliste, zu der Großbritannien, die Niederlande, Dänemark und Norwegen gehören, gelten andere Regeln.

Die vollständige Liste und Einzelheiten zu zusätzlichen Einschränkungen finden Sie Hier.

Bei Ihrer Ankunft gilt die österreichische „2G“-Regelung für die Nutzung von Seilbahnen und anderen Einrichtungen. Es bedeutet geimpft oder genesen, was bedeutet, dass Sie einen vollständigen Nachweis der COVID-19-Erholungsimpfung erbringen müssen. Ein negativer Test wird nur akzeptiert, wenn Sie einen offiziellen Nachweis über die Befreiung von der Impfung haben.

Kinder unter 12 Jahren sind von den 2G-Anforderungen ausgenommen und Jugendliche über 12 können entweder einen Impfausweis vorlegen oder sich für den Holiday Ninja Pass registrieren. Dieses Programm ermöglicht es ihnen, Websites stattdessen mit negativen Tests zu betreten. Weitere Details finden Sie Hier.

Seit Ende Dezember sind auch Après-Ski-Gebiete geschlossen und Restaurants haben eine Ausgangssperre um 22 Uhr. Auch in Seilbahnen und anderen geschlossenen Räumen besteht hierzulande Maskenpflicht.

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Es lohnt sich, die individuellen Einschränkungen des Reiselandes zu prüfen, da diese möglicherweise strengere Anforderungen haben als für ganz Österreich. In Wien beispielsweise besteht für Kinder ab sechs Jahren eine Screeningpflicht.

Frankreich

Derzeit können ungeimpfte Reisende aus Ländern auf der roten und orangen Liste Frankreichs nur aus einer begrenzten Anzahl wesentlicher Gründe in das Land einreisen. Menschen im Vereinigten Königreich, ob geimpft oder nicht, kann nicht als Tourist nach Frankreich reisen aber es gab Hinweise von der Regierung, dass diese Regeln bald gelockert werden könnten.

Wenn Sie hierzulande ein Skigebiet erreichen können, ist auch für den Zugang zu Einrichtungen wie Skiliften, Bars, Cafés und Restaurants ein Gesundheitspass erforderlich. Sie müssen nachweisen, dass Sie vollständig geimpft sind, sich kürzlich von COVID-19 erholt haben oder in den letzten 24 Stunden einen negativen PCR- oder Antigentest erhalten haben.

Dies gilt für alle über 12 Jahre und wird bald zum Impfpass, d. h. negative Tests werden nicht mehr akzeptiert.

Beim Anstehen an Skiliften und an geschlossenen Seilbahnen besteht Maskenpflicht – nicht jedoch, wenn Sie eine offene Sesselbahn nehmen oder aktiv die Pisten hinuntersausen. Es gibt keine medizinischen Ausnahmen und wenn Sie keine Maske tragen, riskieren Sie eine Geldstrafe von 135 €.

Aber überprüfen Sie das Resort, das Sie besuchen möchten, da einige lokale Behörden noch strengere Regeln haben, einschließlich des Tragens von Masken im Freien.

Deutschland

Die Reisebeschränkungen für die Einreise nach Deutschland sind aufgrund der Verbreitung der Omicron-Variante relativ eng. Alle Einreisenden über 12 Jahre müssen einen Impfnachweis, eine Genesung oder einen negativen PCR-Test vorlegen.

Reisen aus EU-Ländern und Schengen-Assoziierten Staaten sind möglich. Für Personen, die von außerhalb dieses Gebiets kommen, können die Regeln variieren, je nachdem, ob Ihr Land auf der „sicheren“ Liste steht oder nicht.

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Einige Skigebiete in Deutschland sind geöffnet, aber vielerorts gelten strenge Regeln.

Ähnlich wie in Österreich gilt die 2G-Impf- oder Genesungsregel für viele Innenräume, darunter Restaurants, Bars und Freizeiteinrichtungen. Aus Kommentaren der Bundesregierung geht hervor, dass die Einführung von 2G+ ab dem 15. Januar verschärft werden soll, was bedeutet, dass Sie auch einen negativen COVID-Test vorlegen müssen.

Die Anforderungen können je nach Bundesland variieren, jedoch gibt es in Bayern bereits 2G+-Regeln und Skigebiete sind in einigen Gebieten geschlossen. Informieren Sie sich also am besten über die Aktivitäten in dem Resort, das Sie besuchen möchten, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Italien

Für die Einreise nach Italien müssen Skifahrer einen Impf- oder Genesungsnachweis sowie einen negativen PCR-Test innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft oder einen Antigentest innerhalb von 24 Stunden vorlegen.

Nach den explodierenden Fällen Ende letzten Jahres hat die italienische Regierung gerade neue Regeln speziell für Skigebiete eingeführt. Zuvor hatte man mit einem grünen Pass, den man bei negativem COVID-Test bekommen konnte, Zugang zu Gleisen in weißen oder gelben Risikogebieten.

Aber ab dem 10. Januar ist ein supergrüner Pass für den Zugang zu den Skipisten im ganzen Land obligatorisch. Es gilt für alle Personen über 12 Jahre und bedeutet, dass Sie vollständig geimpft sein müssen oder einen Nachweis der Genesung von dem Virus haben müssen.

Bei der Kontrolle Ihrer Skipässe wird auch dieser supergrüne Pass kontrolliert. Auch auf Skipisten und überall dort, wo es nicht möglich ist, einen angemessenen Abstand einzuhalten, auch in Warteschlangen im Freien, besteht FFP2- oder medizinische Maskenpflicht.

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Super Green Pässe werden auch benötigt, um Bars oder Restaurants zu betreten sowie in Sitzbereichen im Freien zu essen. Nach der jüngsten Regeländerung ungeimpfte Personen können einen negativen COVID-Test nicht mehr verwenden um diese Orte zu betreten.

Schweiz

Für die Einreise in die Schweiz benötigen Personen über 16 Jahren einen negativen PCR-Test innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise oder einen Antigen-Schnelltest innerhalb von 24 Stunden. Zwischen vier und sieben Tagen nach der Einreise ist ein zweiter Test erforderlich.

Besucher, die geimpft oder vollständig genesen sind, dürfen aus irgendeinem Grund einreisen, wenn sie negativ getestet wurden und sich keinen weiteren Tests unterziehen müssen.

Im Oktober 2021 wurden die Regeln für Skigebiete in der ganzen Schweiz veröffentlicht, wobei die Regierung zugestimmt hat, dass für den Zugang zu den Pisten des Landes keine Zertifizierung erforderlich ist.

Für das Betreten von Bars, Restaurants oder anderen Inneneinrichtungen ist jedoch ein COVID-Zertifikat erforderlich, aus dem hervorgeht, ob Sie geimpft, genesen oder negativ getestet wurden.

Sie brauchen dies nicht, wenn Sie nur in Sitzbereichen im Freien essen möchten.

An Sesselliften oder Seilbahnen besteht Maskenpflicht und einige Stationen schränken die Kapazität ein, um die Ausbreitung des Virus zu stoppen. Einzelne Resorts können den Reisenden auch andere Einschränkungen auferlegen, die sie für notwendig erachten.

Informieren Sie sich also vor Ihrem Skiurlaub – insbesondere wenn Ihr Endziel an der Grenze zu einem anderen Land liegt, in dem möglicherweise strengere Beschränkungen gelten.

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