Maskenpflicht: NRW setzt sie im Unterricht aus – neue Corona-Regelungen – Düsseldorf
Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen setzt die umstrittene Maskenpflicht im Unterricht für Kinder und Jugendliche an weiterführenden Schulen aus. Die Pflicht zum Tragen von Masken im Schulunterricht ende am 31. August, sagte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Donnerstag in Düsseldorf.
Es gelte aber weiterhin eine Maskenpflicht in Schulgebäuden außerhalb des Unterrichts. Zum Schutz vor Corona-Infektionen müssen seit Beginn dieses Schuljahres alle Schüler der weiterführenden und berufsbildenden Schulen in NRW einen Mund-Nasen-Schutz auch in der Klasse am Platz tragen. Ausgenommen sind nur die Grund- und Förderschüler der Primarstufe.
Neue Regeln für Großveranstaltungen
Zudem will das Land Großveranstaltungen besser regulieren können – auch gegen den Willen der bislang für die Genehmigung zuständigen Kommunen. Veranstaltungen mit mehr als 1000 Gästen müssten künftig von den Kommunen mit dem Land NRW abgestimmt werden, kündigte Laschet an.
Sollte die Zahl der Corona-Infizierten in einzelnen Regionen Nordrhein-Westfalens wieder stark ansteigen, will das Land künftig flexibler reagieren können. Statt einem pauschalen Lockdown soll es in NRW dann zu einer lokalen „Corona-Bremse“ kommen.
Kreise mit hohen Infektionswerten sollten „ein passgenaues lokales Maßnahmenpaket“ mit dem Land abstimmen, sagte Laschet. Ein solches Paket könne lokale Versammlungs-, Veranstaltungs- oder auch Verkaufsverbote sowie Schulen umfassen. Die Entscheidung, welche Maßnahmen ergriffen würden, liege bei den Kommunen vor Ort. Laschet sprach von einer Schwelle, wenn sich ein Wert der 7-Tages-Inzidenz von 50 nähert.
150 Euro Bußgeld für Maskenmuffel
Bei den Bußen für Maskenverweigerer bleibt NRW über den bundesweiten Mindestsätzen: Bis zu 150 Euro müsse zahlen, wer in öffentlichen Bussen und Bahnen ohne Mund-Nasenschutz unterwegs sei. Auch, wenn Bund und Länder sich auf einen Minimalkonsens von 50 Euro Bußgeld geeinigt hätten, bleibe NRW bei seinem strengeren Vorgehen, sagte Laschet.
Keine Obergrenze für Privatfeiern
Für Feiern außer Haus wie Hochzeiten, Beerdigungen oder runde Geburtstage gelte weiter die Obergrenze von 150 Personen, sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Donnerstag in Düsseldorf nach den Bund-Länder-Beratungen.
Der Staat werde aber nicht in den privaten Bereich der Menschen in ihren Wohnungen eingreifen. An diesem Prinzip halte das Land auch in der derzeitigen Phase sinkender Infektionszahlen fest. Laschet appellierte aber an die Menschen, sich bei Feiern verantwortungsvoll zu verhalten, vor allem wenn Alkohol im Spiel sei.
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