Giftanschlag auf Nawalny: Heiko Maas schließt Sanktionen gegen Russland nicht aus

Giftanschlag auf Nawalny: Heiko Maas schließt Sanktionen gegen Russland nicht aus

Russland hat Deutschland vorgeworfen, die Bemühungen zur Aufklärung des Giftanschlags auf den Kremlkritiker Alexej Nawalny zu blockieren. „Berlin verzögert die Untersuchung, zu der es selbst aufruft. Mit Absicht?“, fragte die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, am Sonntag auf Facebook. Berlin habe nicht auf ein Rechtshilfeersuchen der russischen Staatsanwaltschaft vom 27. August reagiert. Den Eingang des Ersuchens haben die Berliner Behörden bestätigt.

„Lieber Herr Maas, wenn die deutsche Regierung es mit ihren Äußerungen ernst meint, sollte sie daran interessiert sein, so bald wie möglich eine Antwort auf eine Anfrage der russischen Generalstaatsanwaltschaft zu erstellen“, erklärte die Sprecherin. „Bislang sind wir nicht sicher, ob Deutschland nicht ein doppeltes Spiel spielt“, fügte sie hinzu.

Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) hatte den Kreml ebenfalls erneut zu einer Aufklärung des Falls aufgerufen und auch Sanktionen nicht ausgeschlossen. „Wenn es in den nächsten Tagen auf der russischen Seite keine Beiträge zur Aufklärung gibt, werden wir mit unseren Partnern über eine Antwort beraten müssen“, sagte Maas der „Bild am Sonntag“. Das Verbrechen an Nawalny sei ein so schwerwiegender Verstoß gegen das internationale Chemiewaffenabkommen, dass es nicht ohne eine spürbare Reaktion bleiben könne.

Zu wenig Beweismaterial

Der prominente russische Oppositionspolitiker Nawalny wird seit dem 22. August in der Berliner Charité behandelt, nachdem er zwei Tage zuvor während eines Fluges in Russland zusammengebrochen war. Die Bundesregierung erklärte am Mittwoch, dass Nawalny „zweifelsfrei“ mit einem chemischen Nervenkampfstoff aus der sogenannten Nowitschok-Gruppe vergiftet worden sei. Das Gift war in den Siebzigerjahren von sowjetischen Wissenschaftlern entwickelt worden.

Von Tag zu Tag werden Rufe nach Sanktionen gegen Russland lauter. Auch die EU-Mitgliedstaaten drohen geschlossen mit Strafmaßnahmen. Doch ob diese jemals beschlossen werden können, ist fraglich. In einer Erklärung zu Nawalny warnte die EU vor restriktiven Maßnahmen gegen Moskau. Denkbar wäre aber, dass gezielt Verantwortliche sanktioniert würden, etwa deren Einreise in die EU verboten und Konten in Europa gesperrt werden.

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Für solche Strafmaßnahmen bei einem Giftanschlag gibt es bereits einen Präzedenzfall: Anfang 2019 setzte die EU vier Mitarbeiter des russischen Militärgeheimdienstes GRU auf ihre Sanktionsliste. Grund war der Anschlag auf den ehemaligen russischen Doppelagenten Sergej Skripal, der im März 2018 im britischen Salisbury wie jetzt Nawalny mit dem Nervenkampfstoff Nowitschok vergiftet wurde.

„Der Unterschied zum Fall Skripal ist, dass es damals klare Hinweise darauf gab, dass Agenten des GRU in Großbritannien waren“, sagt Steven Blockmans vom Brüsseler Zentrum für europäische Politikstudien (Ceps). Auf Grundlage britischer Ermittlungen habe es zudem „forensisches Beweismaterial für eine Beteiligung russischer Geheimdienste“ gegeben. Bloße „Vermutungen“ reichten nach EU-Recht nicht aus, um gerichtsfeste Sanktionen gegen Personen zu verhängen, sagt der Jurist. Auch die Tatsache, dass das eingesetzte Gift Nowitschok vom sowjetischen Militär entwickelt wurde und nicht frei verfügbar sei, sei nicht ausreichend.

Druck auf die Wirtschaft

Es bliebe die Möglichkeit von Wirtschaftssanktionen, die stärker politisch motiviert sein können. Gegen Russland hat die EU nach dem Abschuss von Flug MH17 im Ukrainekonflikt 2014 eine ganze Reihe solcher Strafmaßnahmen verhängt: Sie richten sich gegen Staatsbanken, den Im- und Export von Rüstungsgütern sowie die Öl- und Gasindustrie.

Wirtschaftssanktionen habe die EU in ihrer Erklärung zu Nawalny zwar „nicht explizit genannt, aber auch nicht explizit ausgeschlossen“, sagt der EU-Diplomat. Sie behalte sich darin das Recht vor, „geeignete Maßnahmen“ zu ergreifen, um Druck auf Russland auszuüben. Dies könnten auch Wirtschaftssanktionen sein.

Der Fall Nawalny facht unterdessen nicht nur in Deutschland die Debatte über die Gaspipeline Nord Stream 2 zwischen Russland und Deutschland wieder an. Diese steht auch in der EU seit Jahren in der Kritik, weil sie es Moskau ermöglicht, Gas nicht mehr durch die Ukraine und mehrere osteuropäische Mitgliedstaaten zu leiten. Diesen entgehen dadurch beträchtliche Durchleitungsgebühren.

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Grüne: „Altkanzler Schröder muss sich entscheiden“

Polen forderte nach Nawalnys Vergiftung erneut, das Projekt zu stoppen. Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) schloss einen solchen Schritt am Wochenende nicht völlig aus. Er betonte aber, dass dies Auswirkungen auf „mehr als 100 Unternehmen aus zwölf europäischen Ländern“ hätte. Und er fügte hinzu: „Wenn wir über Sanktionen nachdenken, sollten diese möglichst zielgenau wirken.“ Der Belgier Blockmans glaubt jedenfalls nicht, „dass Deutschland so weit gehen wird“.

Unterdessen forderten Politiker von CDU und Grünen Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) auf, seinen Posten beim Pipeline-Unternehmen Nord Stream 2 zu räumen. Grünenfraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe am Sonntag: „SPD-Altkanzler Schröder muss sich jetzt entscheiden, ob er auf der Seite der Demokratie und der Menschenrechte steht.“ 

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer wandte sich gegen Forderungen nach einem Baustopp für die Ostseepipeline. „Nord Stream 2 muss weitergebaut werden“, sagte der CDU-Politiker am Samstag. „Wir sind aufeinander angewiesen, wir brauchen diese Zusammenarbeit.“ Der CDU-Wirtschaftsexperte Friedrich Merz hatte einen zweijährigen Baustopp für Nord Stream 2 gefordert.  

Icon: Der Spiegel

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