Deutschland verklagt Italien wegen Kriegsreparationsstreitigkeiten vor UN-Tribunal

Deutschland verklagt Italien wegen Kriegsreparationsstreitigkeiten vor UN-Tribunal

DEN HAAG, Niederlande >> Deutschland hat in einem langjährigen Streit um Reparationen aus dem Zweiten Weltkrieg eine Klage gegen Italien beim Obersten Gerichtshof der Vereinten Nationen eingereicht. Das gab der Internationale Gerichtshof am Freitagabend bekannt.

Der deutsche Fall geht auf ein früheres Urteil des UN-Tribunals aus dem Jahr 2012 zurück, in dem es bestätigte, dass Deutschland rechtliche Immunität gegen die Verfolgung ausländischer Gerichte durch Opfer von Nazigräueln genießt. Das Urteil besagt, dass der Oberste Gerichtshof Italiens 2008 die Souveränität Deutschlands verletzt habe, indem er entschied, dass ein italienischer Zivilist Anspruch auf Entschädigung für seine Deportation nach Deutschland im Jahr 1944 habe, um als Sklave zu arbeiten.

In seinem neuen Fall argumentiert Deutschland, dass trotz dieser Entscheidung „italienische innerstaatliche Gerichte seit 2012 eine beträchtliche Anzahl neuer Klagen gegen Deutschland unter Verletzung der souveränen Immunität Deutschlands geprüft haben“.

In dem 2012 gewonnenen Fall argumentierte Berlin, dass das Urteil des Obersten Gerichtshofs Italiens Zweifel an einem Entschädigungssystem aufkommen ließ, das nach der Niederlage der Nazis eingeführt wurde und Deutschland seit den 1950er Jahren Dutzende von Milliarden Reparaturen zahlen musste.

In Deutschlands neuem Fall werden die Richter des Tribunals in Den Haag aufgefordert, zu erklären, dass „Italien seine Verpflichtung zur Achtung der souveränen Immunität Deutschlands verletzt hat und weiterhin verletzt, indem es die Einleitung eines Zivilverfahrens gegen ‚Deutschland‘ im Zusammenhang mit Nazi-Kriegsverbrechen autorisiert hat und plant, vier zu versteigern Immobilien in deutschem Besitz in Rom.

Der Fall fordert auch dringende gerichtliche Anordnungen – sogenannte einstweilige Maßnahmen – einschließlich einer Anordnung, um sicherzustellen, dass die deutschen Immobilien „nicht Gegenstand einer öffentlichen Versteigerung“ oder „weiterer Zwangsmaßnahmen“ sind, bis das endgültige Urteil des Gerichts in dem Fall vorliegt, was wahrscheinlich Jahre dauern wird erreichen.

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Für die Anhörungen wurde noch kein Termin festgelegt. Urteile des Internationalen Gerichtshofs sind endgültig und rechtsverbindlich.

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