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Ausgewählte Strecken im Taunus, Deutschland: Auch für E-Bikes eine No-Go-Zone

Einige Hochtaunuskreis-Strecken bleiben aufgrund der Lärmschutzverordnung auf Antrag des Motorrad-Bundesverbandes bei der Kreisverkehrsbehörde für Zweiräder gesperrt, wie die deutsche Publikation berichtet. Motorrad.

Elektrofahrräder ein paar gesetzliche Pausen genießen, vor allem, weil diese Maschinen leise und emissionsfrei laufen. Das Fehlen von Geräuschen und Emissionen kann leider nicht dazu beitragen, dass dies immer noch ein zweirädriges Fahrzeug ist.

Zunächst galten Fahrverbote für Fahrräder mit Verbrennungsmotor, nicht für E-Bikes. Demnach sollen Motorräder, die eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Kilometern pro Stunde (rund 27,9 Meilen pro Stunde) erreichen können und einen Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimetern aufweisen, E-Bikes auf ausgewählten Strecken zulassen Batteriebetriebene Fahrzeuge haben technisch gesehen keine Motorleistung. Dies hätte E-Motorräder auf den ausgewählten Strecken formal erlaubt, da das Verbot Geschwindigkeitsüberschreitung und Fortbewegung beinhalten sollte.

Es gibt jedoch eine Handvoll E-Bikes, die die Geschwindigkeitsanforderungen überschreiten. Einige fahren bis zu 100 Kilometer pro Stunde (62 Meilen pro Stunde), und das ursprüngliche Urteil hätte es ihnen technisch legal gemacht, auf ausgewählten Strecken zu fahren. Das bedeutete also, dass „schnelle“ E-Bikes den Unterschied gemacht hätten, wie die von energisch Oder von Null.

Vor diesem Hintergrund hat die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Entscheidung präzisiert, indem sie ein „und/oder“ hinzufügt. Die Einstufung L3e sieht nun ein „und/oder“ in der Entscheidung und schließt Zweiräder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und/oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Kilometern pro Stunde (27,9 Meilen pro Stunde) ein. Das bedeutet also, dass auch E-Bikes, die die Geschwindigkeitsvorgabe überschreiten können, auf ausgewählten Strecken gesperrt werden.

Die Betonung auf das „und/oder“ wurde gelegt und das Verkehrsamt Hochtaunus hat die formale Unrichtigkeit des ursprünglichen Beschlusses klargestellt, und nicht nur Motorräder mit Verbrennungsmotor werden die Auswirkungen des Fahrverbots im Gebiet zu spüren bekommen, sondern z -Fahrräder auch.

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