Info Marzahn Hellersdorf – Selbsttests bei Atemwegserkrankungen unter der Lupe

Der Arztvorbehalt für bestimmte Infektionserreger bleibt weiterhin bestehen, während Apotheker und Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) keine Tests für Erreger wie Influenza A/B und RSV durchführen dürfen. Dies geht aus einer aktuellen Entscheidung hervor.

Die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) hat in einer Stellungnahme im März 2023 Kritik an der Kontroverse geübt, die sich um die erlaubte patientennahe Testung auf COVID-19 und die Selbsttestung auf Influenza A/B und RSV dreht. Die ABDA äußerte Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und Genauigkeit solcher Tests.

Die Diskussion um die Abgabebeschränkungen in der Medizinprodukteabgabeverordnung hat eine weitere Wendung genommen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat im November 2023 angekündigt, die Beschränkungen weiter lockern zu wollen. Insbesondere strebt das Ministerium an, das bisherige Verbot der Abgabe von In-vitro-Diagnostika zum Nachweis meldepflichtiger Infektionen an Laien komplett aufzuheben.

Diese Änderung könnte es den Menschen ermöglichen, sich selbst auf Infektionen wie Hepatitis A – E, Gonorrhö und Syphilis zu testen, sofern entsprechende Schnelltests verfügbar sind. Dies würde eine größere Flexibilität bei der Diagnose und Überwachung dieser Krankheiten bedeuten.

Einige Experten begrüßen diese Entwicklung, da sie eine erleichterte Testung und frühzeitige Erkennung von Infektionen ermöglicht. Kritiker hingegen warnen vor falschen Ergebnissen, die zu falschen Diagnosen und folglich zu möglicherweise gefährlichen Behandlungen führen könnten.

Die genauen Details und Umsetzungspläne werden noch ausgearbeitet und voraussichtlich im Laufe des nächsten Jahres bekannt gegeben. Die Öffentlichkeit wird gespannt auf diese Entscheidung des Bundesministeriums für Gesundheit warten und ihre Auswirkungen beobachten.

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