Verbraucherberatungsstelle gewinnt vor Gericht: Angebliche Vodafone-Verträge sind unzulässig
Verbraucher werden wiederholt mit den Kosten von Telefonverträgen konfrontiert, die sie nicht abgeschlossen haben. Vodafone hatte daher Probleme mit der Verbraucherberatungsstelle – – Und nicht zum ersten Mal.
Wenn Kunden überredet wurden, telefonisch Geschäfte abzuschließen – vielleicht sogar mit fragwürdigen Methoden -, können sie sich an die Verbraucherberatungsstelle wenden. In einem Hamburger Fall, der für Vodafone zu einer bitteren Niederlage führte.
Das Unternehmen hätte einen Kunden gezwungen, einen Telefonvertrag – übrigens nicht zum ersten Mal – ohne eine bestimmte Bestellung abzuschließen. Stattdessen hat das Unternehmen später angeblich ein Gespräch mit einem Kunden manipuliert und es als Beweis für den Vertragsabschluss vorgelegt. Zumindest ist dies die Behauptung der betroffenen Person, die mit Hilfe der Hamburger Verbraucherzentrum hatte eine Unterlassungsklage erhoben.
Strafen von bis zu 250.000 Euro sind möglich
Der Prozess war erfolgreich: Wie von der Hamburger Verbraucherberatung angekündigt, bestätigte das Amtsgericht München I dies Vodafone Kabel Deutschland ist nicht berechtigt, Verträge im Namen von Kunden ohne ausdrückliche Bestellung abzuschließen. Wenn Sie diese Regel nicht einhalten, können Sie mit einer Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro belegt werden.
Bei Vodafone haben solche illegalen Auftragsbestätigungen jedoch offenbar ein System: Nach Angaben der Verbraucherberatungsstelle war dies bereits der fünfte derartige Fall.
“Es ist gut, dass das Münchner Gericht Vodafone an seine Stelle gesetzt hat”, sagt Julia Rehberg vom Hamburger Verbraucherzentrum. “Es kann nicht sein, dass Verbraucher wiederholt mit Verträgen ringen müssen, die sie nicht abgeschlossen haben.”
So wurde der Vertrag unterzeichnet
Im vorliegenden Fall wäre der betroffenen Person ein Fest- und Internetvertrag mit einem Sicherheitspaket von Vodafone in Rechnung gestellt worden – für mehr als 50 Euro pro Monat. Kurz darauf kontaktierte der Techniker den Mann, um die Verbindung herzustellen.
Die Person hatte das Angebot laut Verbraucherberatungsstelle zuvor in einem Gespräch mit einem Callcenter-Mitarbeiter ausdrücklich abgelehnt. Ursprünglich wandte sich der Mann mit einem ganz anderen Anliegen an die Vodafone-Kundenhotline. Ebenso groß war die Überraschung über den unerwünschten “Service”.
Angeblich fiktive Gesprächsaufzeichnung
Vodafone reichte eine Aufzeichnung des Kundengesprächs ein, in dem der Kunde angeblich die Bestellung aufgegeben hatte. Nach Angaben der Beschwerdeführer handelt es sich jedoch um eine Nachstellung. Der Interessent bestreitet seine Teilnahme an der Aufnahme. Und da Vodafone keine zusätzlichen Nachweise für die telefonische Bestellung erbringen musste, gilt der Vertragsschluss als unzulässig.
Der Fall zeigt, dass es sich lohnen kann, gegen abgeschlossene Verträge vorzugehen, ohne es zu wissen. Es zeigt jedoch auch, dass Verbraucher, auch in großen, seriösen Unternehmen, vorsichtig sein müssen, wie sie telefonisch auf Angebote reagieren.
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