Myanmar: Junta gewährt teilweise Begnadigung für Aung San Suu Kyi – Info Marzahn Hellersdorf

Die Militärjunta in Myanmar hat angekündigt, die Haftstrafen von Aung San Suu Kyi und dem ehemaligen Präsidenten Win Myint zu reduzieren. Diese Entscheidung ist jedoch keine vollständige Freilassung, sondern eine teilweise Begnadigung. Aung San Suu Kyi, die nach dem Militärputsch im Februar zu einer 33-jährigen Haftstrafe verurteilt wurde, soll in fünf Fällen begnadigt werden.

Im November 2020 wurde Aung San Suu Kyis Partei bei einer fairen und demokratischen Wahl mit absoluter Mehrheit gewählt. Jedoch beschuldigte das Militär sie anschließend des Wahlbetrugs und führte einen Putsch durch. Aung San Suu Kyi wurde entmachtet, festgenommen und in Isolationshaft gehalten. Die Unterdrückung der Proteste gegen den Putsch führte zu über 1000 Todesopfern und tausenden Verhaftungen.

Die ehemalige Regierungschefin bestritt alle Vorwürfe und durfte weder Besuche ihrer Familie noch von Anwälten empfangen. Zuletzt wurde sie in Hausarrest verlegt. Die aktuelle Reduzierung der Haftstrafe erfolgt im Rahmen einer Massenamnestie, bei der auch andere politische Gefangene begnadigt werden.

Diese Entscheidung der Militärjunta wird jedoch international kritisiert. Menschenrechtsorganisationen und Regierungen weltweit fordern die sofortige und bedingungslose Freilassung von Aung San Suu Kyi. Sie betrachten die begrenzte Strafreduzierung als unzureichendes Zeichen einer wirklichen Annäherung an demokratische Standards und als Versuch der Junta, internationale Kritik zu mildern.

Die Hoffnungen auf eine demokratische Umkehr in Myanmar sind durch diese begrenzte Begnadigung weiterhin gedämpft. Die internationale Gemeinschaft verurteilt den Militärputsch und fordert die Wiederherstellung der Demokratie in Myanmar. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickeln wird und ob weitere Schritte zur Freilassung von Aung San Suu Kyi unternommen werden.

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