Quasi in letzter Minute hat sich der Koalitionsausschuss doch noch auf eine Reform des Wahlrechts geeinigt. Zudem vereinbarten die Spitzen von SPD und Union eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes.
Die große Koalition hat ihren Streit um die Reform des Wahlrechts beigelegt. Die Partei- und Fraktionsspitzen einigten sich am Abend in langwierigen Verhandlungen auf ein Zwei-Stufen-Modell: Für die Bundestagswahl 2021 soll eine Übergangslösung gelten, um den Zuwachs der Abgeordnetenzahl zu “dämpfen”, wie CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer sagte.
Vor der Bundestagswahl 2025 soll dann die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 reduziert werden. Nach der Bundestagswahl 2021 solle zudem eine Reformkommission weitere Änderungen prüfen – etwa eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre sowie Regelungen zur stärkeren Vertretung von Frauen im Bundestag, heißt es im Beschlusspapier des Koalitionsausschusses.
An der Kommission sollen sich auch Vertreter der Opposition beteiligen. Der Kompromiss stelle sicher, dass bereits nach der Wahl 2021 “der Bundestag kleiner wird als bisher”, sagte SPD-Chef Norbert Walter-Borjans. “Es sind wichtige Bremsen, die da eingezogen werden.”
Kurzarbeitergeld verlängert
Zudem einigten sich die Koalitionäre darauf, in der Coronakrise die Zahlung von Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate auszuweiten – statt derzeit in der Regel zwölf Monate. Dies soll bis Ende 2021 gelten, wie aus einem sechsseitigen Beschlusspapier hervorgeht. Die betroffenen Firmen werden zusätzlich dadurch entlastet, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihnen bis zum 30. Juni 2021 in voller Höhe die Sozialbeiträge erstattet, die sie auch bei Kurzarbeit entrichten müssen.
Verlängert wird bis Ende 2021 auch die bereits im April vereinbarte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 80 Prozent des Verdienstausfalls bei längerer Dauer der Zwangspause. Die Spitzen von CDU, CSU und SPD wollen damit Massenentlassungen als Folge der Coronakrise verhindern. Im Mai zählte die BA 6,7 Millionen Kurzarbeiter. Die Kosten erreichen eine zweistellige Milliardensumme. Allein bis Ende Juli gab die BA über elf Milliarden Euro aus für Kurzarbeitergeld und die Erstattung der Sozialbeiträge an die Unternehmen.