Info Marzahn Hellersdorf: Landgericht Berlin verkündet Urteil in Streit zwischen Til Schweiger und Anika Decker – FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung
Landgericht Berlin fällt Urteil im Drehbuchstreit
Das Landgericht Berlin hat heute ein Urteil im Fall zwischen der Drehbuchautorin Anika Decker und den Produktionsfirmen Til Schweigers und Warner Bros. verkündet. Vor dem Gericht versammelten sich auch Mitglieder des Deutschen Drehbuchverbands, um ihre Solidarität mit Decker zu zeigen.
Bereits vor fünf Jahren hatte Anika Decker Klage gegen die beiden Produktionsfirmen eingereicht. Doch die Urteilsverkündung wurde mehrmals verschoben, und Decker musste sowohl finanzielle Mittel als auch Ausdauer aufbringen, um als Einzelperson gegen die großen Firmen anzutreten.
Die Mitglieder des Drehbuchverbands finden die Situation sowohl aberwitzig als auch beschämend. Sie kritisieren das Fehlen von Fairness und Anstand seitens der Firmen. Es geht in dem Streit um die angemessene Beteiligung von Decker am Erfolg der Filme.
Im ersten Schritt konnte sich Decker vor Gericht durchsetzen und die Offenlegung der Umsätze der beiden Filme erwirken. Nun sollen Nachvergütungsansprüche für die Vergangenheit und die Zukunft festgelegt werden. Das Gericht hat eine weitere angemessene Beteiligung festgesetzt, die von den Produktionsfirmen zu zahlen ist.
Das Urteil besagt, dass Decker eine angemessene Beteiligung von insgesamt 137.058,56 Euro für die beiden Filme erhält. Zudem hat sie Anspruch auf Beteiligungen an den zukünftigen Bruttoerlösen.
Anika Decker hat mit ihrem jahrelangen Kampf bewiesen, dass es auch als Einzelperson gegen große Firmen möglich ist, für seine Rechte einzustehen. Der Deutsche Drehbuchverband fordert nun, dass in der Filmindustrie faire Verträge und angemessene Beteiligungen zum Standard werden, um solche Streitigkeiten in Zukunft zu vermeiden.
Dieses Urteil markiert einen wichtigen Meilenstein für Anika Decker und stärkt gleichzeitig die Position der Drehbuchautoren in der Industrie.