Info Marzahn Hellersdorf – Bundesverfassungsgericht stoppt Nachtragshaushalt von 2021: Es fehlen 60 Milliarden – Politik – SZ.de
Das Bundesverfassungsgericht hat den zweiten Nachtragshaushalt aus dem Jahr 2021 für nichtig erklärt. In dem Urteil wurde festgestellt, dass der Bund Geld, das eigentlich für die Bekämpfung der Corona-Krise vorgesehen war, nicht für den Klimaschutz verwenden darf. Die Regierung fehlen dadurch auf einen Schlag 60 Milliarden Euro, die eigentlich für den Klima- und Transformationsfonds vorgesehen waren.
Die Umschichtung des Geldes wurde von der Unionsfraktion als verfassungswidrig angesehen, weshalb sie dagegen klagten. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts trifft die Bundesregierung mitten in den Haushaltsberatungen. Sie muss nun vorerst alle Vorhaben stoppen, die aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden sollten.
Um das Loch von 60 Milliarden Euro im Fonds zu füllen, müssen alternative Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden. Die Union freut sich über den Erfolg vor Gericht und kritisiert die Ampelregierung für ihre Entscheidungen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird von Experten als Anstoß zur Reform der Schuldenbremse gesehen. Auch die SPD nimmt die Schuldenbremse ins Visier und fordert eine Reform, um flexibler auf künftige Krisen reagieren zu können.
Klima- und Sozialverbände fordern in diesem Zusammenhang neue Steuern und Kredite, um den Schutz des Klimas voranzutreiben. Sie sehen das Urteil als Chance, um die Finanzierung des Klimaschutzes nachhaltig zu sichern.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat nicht nur politische und finanzielle Auswirkungen, sondern könnte auch weitreichende Konsequenzen für den Klimaschutz in Deutschland haben. Die Bundesregierung steht vor der Herausforderung, alternative Finanzierungswege zu finden und gleichzeitig die Klimaziele einzuhalten. Es wird spannend sein zu beobachten, wie dieser Balanceakt gelingen wird.
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