Corona NRW: Maskenpflicht auch im Unterricht
Ausnahme für Grundschüler
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NRW führt Maskenpflicht an Schulen ein – auch im Unterricht
Düsseldorf An den weiterführenden Schulen in NRW gilt nach den Sommerferien eine Maskenpflicht. Schüler müssen dann auch im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Für die Grundschulen gilt eine Ausnahmeregelung. Von Schülern kommt Kritik.
Das Land führt an allen weiterführenden und berufsbildendenden Schulen eine Maskenpflicht ein. Das kündigte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Montag in Düsseldorf an. Zunächst gilt die Regelung bis Ende August. Dann soll neu entschieden werden, ob sie verlängert wird.
Schüler müssen dann sowohl im Schulgebäude als auch während der Unterrichtszeit einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Soweit Lehrkräfte den empfohlenen Mindestabstand von anderthalb Metern nicht sicherstellen können, gilt die Maskenpflicht auch für sie. Grundsätzlich solle der Beginn des neuen Schuljahres wieder „möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden“.
Für die Grundschulen gibt es allerdings eine Ausnahmeregelung. Die Pflicht soll zwar auf dem Schulgelände gelten – nicht aber, wenn die Schüler im Unterricht auf ihren festen Plätzen sitzen. Zudem sollen Schüler mit Schnupfen künftig 24 Stunden zuhause bleiben. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, die auf eine Corona-Infektion hindeuten, können sie wieder am Unterricht teilnehmen.
Kritik kommt von Schülern. Angesichts sommerlicher Temperaturen sei die Maskenpflicht im Unterricht „eine Zumutung“, teilte die Bundesschülerkonferenz mit. Ein erhebliches Risiko seien zudem vielerorts fehlende oder mangelhafte Klimasysteme. „Außerdem ist in vielen Räumen das Lüften gar nicht möglich, weil sich die Fenster nicht öffnen lassen.“
Die oppositionelle SPD-Fraktion im Landtag begrüßte die Maskenpflicht, kritisierte aber die zeitlich knappe Informationspolitik der Landesregierung kurz vor Ablauf der Ferien und die erst vor einer Woche erfolgte Bekanntgabe der Förderrichtlinie zur digitalen Ausstattung der Schulen. Die künftige Maskenpflicht ist nach Einschätzung von SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach nur eine “Notlösung”. Die Regel sei “zwar vernünftig, um das Infektionsrisiko zu begrenzen, aber es wäre klüger gewesen, wenn man deutlich kleinere Klassen einführen würde und einen sehr großen Teil des Unterrichts digital per Homeschooling durchführen würde“, sagte Lauterbach unserer Redaktion.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) nannte die Maskenpflicht im Unterricht pädagogisch unsinnig. „Sie ist ein hilfloser Versuch der Landesregierung, den Regelbetrieb trotz Bedenken durchsetzen zu wollen“, bemängelte die GEW-Landesvorsitzende Maike Finnern. Der Verband Bildung und Erziehung äußerte hingegen Verständnis, dass der Gesundheitsschutz im Vordergrund stehen müsse. Ähnlich bewertete der Verband Lehrer NRW die „drastische, aber im Sinne des Gesundheitsschutzes vertretbare Maßnahme“.
Die Grünen-Landtagsfraktion kritisierte, dass Schulen beim Gewinnen von zusätzlichen Räumen Unterstützung gebraucht hätten, wenn Klassenräume wegen mangelnder Möglichkeit zum Lüften nicht genutzt werden könnten. Auch fehle eine Lernunterstützung zum Aufholen von Rückständen. Programme in den Herbstferien kämen zu spät, erklärte die bildungspolitische Sprecherin Sigrid Beer.
Die Linkspartei in Nordrhein-Westfalen verwies wiederum auf die Notwendigkeit Masken zu wechseln, wenn diese feucht werden. Das könne bedeuten, dass Schüler zwischen zwei und drei Masken pro Tag bräuchten, was wiederum ein Problem für Familien mit geringem Einkommen werden könnte.
Es soll aber auch Ausnahmen geben, zum Beispiel, wenn das Tragen „mit den pädagogischen Erfordernissen und Zielsetzungen der Unterrichtserteilung und der sonstigen schulischen Arbeit nicht vereinbar ist.“ Dann sei die Schule in der Lage, zeitweise, für bestimmte Unterrichtseinheiten oder Prüfungssituationen von der Maskenpflicht abzusehen. Dann müsse aber darauf geachtet werden, dass der Mindestabstand zwischen den Schülern eingehalten wird, so Gebauer.
Das neue Schuljahr beginnt am 12. August. Wegen der Corona-Pandemie war der Schulbetrieb vor den Ferien stark eingeschränkt. Bislang gab es aber keine Maskenpflicht, sondern lediglich ein Gebot, eine zu tragen, etwa auf den Fluren oder dem Schulhof.
Kurz vor dem Ende der Ferien in NRW und fünf weiteren Bundesländern hatte sich Bundesbildungsministern Anja Karliczek (CDU) am Wochenende für eine Maskenpflicht in Schulgebäuden ausgesprochen. Mehrere Bundesländer wie Berlin, Bayern und Baden-Württemberg hatten das bereits angekündigt – allerdings bislang nicht für den Unterricht. In Hessen und Sachsen liegt das im Ermessen der Schulen.
Gebauer sprach am Montag selbst von einem sehr strengen Konzept. Das liege unter anderem daran, dass NRW als Flächenland besonders achtsam sein müsse. Den Schulen würden dazu eine Million Masken zur Verfügung gestellt.
Zudem äußerte sich die Ministerin zu den Einschulungsfeiern. Diese sollen trotz der Corona-Pandemie erlaubt werden – allerdings nur, wenn alle Schutzvorschriften beachtet würden. Eltern hatten zuvor die Sorge geäußert, eventuell nicht an den Einschulungsfeiern für ihre Kinder teilnehmen zu dürfen. Entscheidend sind laut Gebauer dabei – wie auch schon bei den Zeugnisfeiern – die Rahmenbedingungen vor Ort. Deshalb seien unterschiedliche Umsetzungen auch innerhalb einer Kommune möglich.
Lehrer an allen Schulen in NRW können sich ab dem 10. August freiwillig auf das Coronavirus testen lassen. Das Land übernehme dafür die Kosten, kündigte Gebauer an. Der Test sei alle 14 Tage möglich, das Angebot gelte zunächst bis zum Beginn der Herbstferien. Bei einem positiven Befund würde das zuständige Gesundheitsamt die betroffene Schule informieren. Eine ähnliche Regelung gilt bereits für Mitarbeiter von Kitas und Tagespflegen.
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