Corona-Krise: Städte- und Gemeindebund will Heizpilz-Verbot aussetzen
Städte- und Gemeindebund will Heizpilz-Verbot aussetzen
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Um Cafés und Restaurants die Bewirtung draußen bei kälteren Temperaturen zu ermöglichen, plädiert der Chef des Städte- und Gemeindebundes dafür, Heizpilze temporär wieder zu erlauben. Gegen Decken spricht nach Ansicht Landsbergs ein Argument.
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, spricht sich in der Corona-Krise dafür aus, dass das Verbot der als umweltschädlich geltenden Wärmestrahler im kommenden Herbst und Winter temporär ausgesetzt wird. Er unterstützt damit Forderungen der deutschen Gastronomen.
„Viele Städte haben ein Verbot von Heizpilzen. Ich plädiere dafür, dieses Verbot temporär auszusetzen, damit die Gäste auch unter Corona-Bedingungen draußen sitzen können, wenn es kühler wird“, sagte Landsberg dem Magazin „Kommunal“.
Er betonte weiter: „Decken wird man unter Corona-Bedingungen nicht verwenden können, da ist der Heizpilz schon sinnvoller.“ Nötig sei es außerdem, die Außenbereiche zu vergrößern, damit genügend Abstand eingehalten werden kann, so Landsberg.
Zuvor hatte schon die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Ingrid Hartges, gefordert, den Einsatz von Heizpilzen zu erlauben. „Wirte, die keine andere Möglichkeit haben, sollten in diesem Winter Gas-Heizpilze und Elektrowärmestrahler verwenden dürfen“, sagte sie dem „Tagesspiegel“. Politiker äußerten sich ebenfalls in diese Richtung.
Grüne halten Ausnahme für vertretbar
Selbst die Grünen halten eine Ausnahme im kommenden Winter für vertretbar. Bundesfraktionschef Anton Hofreiter sprach sich dafür aus, Verbote zeitlich befristet auszusetzen. Die Umweltorganisation BUND hingegen ist strikt dagegen.
Heizpilze sind in mehreren Städten verboten. In Hannover zum Beispiel sind das Aufstellen und der Betrieb von Heizpilzen auf öffentlichen Flächen seit 2008 untersagt, wie ein Sprecher auf Anfrage von „Kommunal“ mitteilte.
In München und Stuttgart dürfen Heizpilze nicht im Winter aufgestellt werden. In Stuttgart ist ihr Betrieb zeitlich beschränkt und in der Innenstadt lediglich in der Zeit von April bis Oktober ab 20 Uhr zulässig.
In München kann die Verwendung von Heizstrahlern auf Freischankflächen während der Mitteleuropäischen Sommerzeit erlaubt werden, sagte eine Sprecherin der Stadt. Für Heizstrahler auf Privatgrund gilt diese Beschränkung nicht.
In München gibt es rund 2500 Freischankflächen, wovon etwa 300 Betriebe Heizstrahler nutzen. Die CSU-Fraktion hatte im Stadtrat allerdings einen Antrag eingebracht, Heizpilze, die mit Ökostrom betrieben werden, ganzjährig zu erlauben.
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