AfD gegen Verfassungsschutz vor Gericht: Remigration, einmal richtig verstanden – Info Marzahn Hellersdorf

Der Fünfte Senat des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen setzt sich mit den Klagen der AfD und ihrer Jugendorganisation “Junge Alternative” gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz auseinander. Insgesamt 21 Einzelpunkte werden verhandelt, darunter die Einstufung der AfD und der JA als Verdachtsfall sowie die Rolle des aufgelösten “Flügels”.

Die AfD fordert Einsicht in alle gegen sie vorliegenden Materialien des Verfassungsschutzes und kritisiert eine angebliche “rechtsstaatswidrige Informationsasymmetrie”. Die Partei verlangt ein faires Verfahren und weist die Vorwürfe zurück.

Obwohl das Verwaltungsgericht Köln im März 2022 die meisten Klagen abwies, wird die AfD in Münster weiterhin als Verdachtsfall behandelt. Anwalt Conrad, der die AfD vertritt, fordert Beweisanträge und kritisiert die Informationspolitik des BfV.

Das Gericht setzt die Verhandlung fort und diskutiert auch die Verwendung von V-Leuten im Verfassungsschutz. Trotz günstiger Anzeichen für die AfD wird erwartet, dass die Berufungsklagen abgewiesen werden.

Es wird spekuliert, dass der Prozess in Münster dem BfV genügend Belege liefern könnte, um die AfD als “erwiesen extremistisch” einzustufen. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen wird mit Spannung erwartet.

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