Europäisches Gericht weist Oligarchen ab: Luxemburg bestätigt Sanktionen gegen Russen – Info Marzahn Hellersdorf

EU-Gericht weist Klagen von Russen gegen Sanktionen ab

Das EU-Gericht hat die Klagen von zwei Russen gegen die Sanktionen der Europäischen Union abgewiesen. Die Kläger, Dmitri Pumpjanski und seine Ehefrau, argumentierten, dass die Sanktionen willkürlich und unverhältnismäßig seien. Das Gericht entschied jedoch, dass das Einfrieren von Vermögenswerten und das Einreiseverbot in die EU rechtens seien.

Insgesamt wurden rund 1800 Geschäfts- und Privatleute aus Russland auf EU-Sanktionslisten gesetzt. Die Sanktionen sollen eine Reaktion auf die russische Annexion der Krim im Jahr 2014 sein. Russland hat seitdem mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen, da viele russische Unternehmen und Geschäftsleute vom internationalen Finanzmarkt abgeschnitten sind.

Derzeit sind etwa 60 Klagen vor dem Gericht der EU anhängig. Ein früheres Urteil zugunsten der Klägerin Violetta Prigoschina, Mutter des verstorbenen Chefs der russischen Privatarmee Wagner, war eine Niederlage für die EU. Das Gericht entschied, dass ein Verwandtschaftsverhältnis allein nicht ausreiche, um Sanktionen zu verhängen.

Die Entscheidung des Gerichts stärkt die Position der Europäischen Union in Bezug auf die Sanktionen gegen Russland. Die EU hat betont, dass die Sanktionen notwendig sind, um Russland für seine Handlungen zur Rechenschaft zu ziehen. Gleichzeitig betont Moskau, dass die Sanktionen unfair und politisch motiviert seien.

Gegen das Urteil kann vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden. Es bleibt abzuwarten, ob die Kläger den Fall vor den EuGH bringen werden.

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