Deutsche Bahn erwirkt keine einstweilige Verfügung zur Beendigung des Streiks
BERLIN (dpa) – Ein Gericht hat am Donnerstag ein Angebot der Deutschen Bahn auf eine einstweilige Verfügung zur Beendigung eines Streiks zahlreicher Lokführer abgelehnt, der in diesem Sommer zum dritten Mal den Bahnverkehr im Land beeinträchtigt hat.
Die Deutsche Bahn erklärte, sie halte den jüngsten Gewerkschaftsstreik der GDL für illegal. Das staatliche Unternehmen sagte, es habe sein Angebot erhöht, um die Verhandlungen mit der Gewerkschaft wieder aufzunehmen, und biete jetzt einen einmaligen „Coronavirus-Bonus“ von bis zu 600 Euro (700 US-Dollar) an.
Ein Frankfurter Arbeitsgericht wies die Klage der Deutschen Bahn jedoch ab, berichtete die Nachrichtenagentur dpa.
Der Streik, der am Mittwoch in Güterzügen begann und am Donnerstag auf Personenzüge übergriff, soll bis zum 7. September andauern.
Wenn dies wie geplant weitergeht, wird es viele Reisende betreffen, die aus den Sommerferien in zwei deutsche Bundesländer zurückkehren.
GDL ist sich unter anderem mit der Deutschen Bahn nicht einig, wann Lohnerhöhungen erfolgen sollen und wie lange ein Deal dauern wird.
Konfliktlösung wird durch gegenseitiges Misstrauen und gewerkschaftliche Rivalität erschwert. Die GDL, die sich traditionell auf Lokführer konzentriert, konkurriert mit der größeren Gewerkschaft EVG, um ein breiteres Spektrum von Eisenbahnbeschäftigten zu vertreten.
Die Deutsche Bahn strebt an, während des Streiks rund ein Viertel des Fernverkehrs und rund 40 % des Regionalverkehrs in Betrieb zu halten. Die Arbeitsniederlegungen betreffen nicht private Betreiber, die einige Regionalzüge und eine Handvoll Fernzüge betreiben.
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