Infos zu Marzahn-Hellersdorf: Leutheusser-Schnarrenberger fordert Einschränkung der Versammlungsfreiheit für Nicht-Deutsche

Antisemitismusbeauftragte fordert strengere Regelung für Versammlungsfreiheit für Ausländer

Die nordrhein-westfälische Antisemitismusbeauftragte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat eine engere Auslegung des Rechts auf Versammlungsfreiheit für Ausländer gefordert. Ihrer Meinung nach sollte die Staatsangehörigkeit der Teilnehmer bei der Anmeldung von Versammlungen überprüft werden.

Leutheusser-Schnarrenberger argumentiert, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit eines der wenigen Grundrechte ist, das nur Deutschen zusteht. Dabei bezieht sie sich auf Artikel acht des Grundgesetzes, der das Recht zu friedlichen Versammlungen für alle Deutschen garantiert.

Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach widerspricht diesem Vorstoß jedoch und betont, dass das geltende Versammlungsgesetz in Nordrhein-Westfalen allen Personen das Recht auf friedliche Versammlungen gibt, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Limbach hält generelle Versammlungsverbote für Nicht-EU-Ausländer für rechtlich unzulässig und nicht realisierbar. Seiner Ansicht nach sollte bei Versammlungen die Friedlichkeit der Teilnehmer im Vordergrund stehen, nicht ihre Staatsangehörigkeit.

Ein Anlass für die Diskussion ist eine umstrittene Kundgebung Anfang November in Essen, an der rund 3.000 Menschen teilgenommen haben. Laut Polizei war der angegebene Versammlungsgrund möglicherweise nur vorgeschoben, um eine islamreligiöse Versammlung abzuhalten. Bei der Kundgebung wurden Symbole gezeigt, die den verbotenen Zeichen des IS und der Taliban ähneln, sowie islamistische Forderungen auf Plakaten.

Während sich die Antisemitismusbeauftragte für eine strengere Überprüfung der Staatsangehörigkeit bei Versammlungen ausspricht, betont der Justizminister die Wichtigkeit der Gleichbehandlung aller Personen, unabhängig von ihrer Herkunft. Die Debatte über die Auslegung des Rechts auf Versammlungsfreiheit für Ausländer wird in Nordrhein-Westfalen weiterhin intensiv geführt.

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