Deutschland: Deutschland sucht 400.000 Einwanderer, um offene Stellen zu besetzen
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Die erste Covid-19-Welle in Deutschland und der darauf folgende Lockdown haben jedoch das neue Gesetz und die neuen Maßnahmen der Regierung erschüttert. Reisebeschränkungen machten die Sache noch schlimmer. Im Jahr 2020 hat die Bevölkerung nicht zugenommen. Selbst befristete Einwanderungsanträge für Fachkräfte gingen um 3% zurück.
Die Bundesagentur für Arbeit schätzt, dass das Land jährlich 400.000 Einwanderer braucht. Und die Regierung muss sich auf gezielte Zuwanderung konzentrieren, um die Lücken auf dem Arbeitsmarkt des Landes zu schließen. Die Regierung kann entweder ungelernte Arbeitskräfte ausbilden und Teilzeitbeschäftigte zu mehr Arbeit ermutigen oder mehr Einwanderer nach Deutschland holen, was der logischste und effizienteste Weg ist, das Problem zu lösen.
Wie würde die Regierung dieses Problem angesichts der wirtschaftlichen Turbulenzen, der steigenden Arbeitslosigkeit und anderer schwerwiegender Krisen angehen? Werden sie ihre ungelernte Bevölkerung ausbilden? Oder werden sie ihre weiblichen Arbeitskräfte überlasten? Die Antwort ist einfach – Qualifizierte Einwanderung
Deutschland setzt Fachkräfteeinwanderungsgesetz um
Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz will Deutschland, das am 1. März 2020 konzipiert und eingeführt wurde, den Zuzug ausländischer Fachkräfte fördern. Das neue System lädt alle qualifizierten Fachkräfte von außerhalb der EU ein, in Deutschland zu arbeiten, begleitet von einem reibungslosen und transparenten Prozess. Dadurch werden Hindernisse für den deutschen Arbeitsmarkt für ausländische Arbeitnehmer von außerhalb der EU abgebaut.
Zweifellos leidet die Wirtschaft unter einem gravierenden Fachkräftemangel. Zu beachten ist, dass derzeit rund 1,2 Millionen Stellen unbesetzt sind, die sich im Laufe der Zeit verschlechtern können, wenn sie nicht frühzeitig angegangen werden. Nachfolgend finden Sie daher die von der Regierung vorgeschlagenen Änderungen mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz:
Definition Facharbeiter
Bisher wurden Bewerberinnen und Bewerber kategorisiert bzw. auf diejenigen mit einem Universitäts- oder Fachhochschulabschluss beschränkt. Die Richtlinie definiert nun aber neu, dass es sich bei den Facharbeitern auch um Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung handelt.
Keine Beschäftigungsbeschränkung
Vor dem Gesetz durften nur qualifizierte Fachkräfte außerhalb der EU mit Berufsabschluss in Berufen mit Fachkräftemangel arbeiten. Aber jetzt können Fachkräfte mit anerkannter Berufsausbildung jeden Beruf in Deutschland ausüben.
Bewohnervorrangprüfung / Arbeitsmarkttest zurückgezogen
Ähnlich den kanadischen LMIA-Richtlinien mussten ehemalige deutsche Arbeitgeber gegenüber der Bundesagentur für Arbeit erklären, dass kein geeigneter Kandidat aus Deutschland oder der EU die angebotene Stelle besetzen kann. Dieses Verfahren wurde als „Prioritätsprüfung“ oder „Einwohner-Arbeitsmarkt-Test“ bezeichnet. Das Verfahren wird nun eingestellt und Arbeitgeber können qualifizierte Fachkräfte aus allen Teilen der Welt rekrutieren.
Anforderungen an die Einwanderung deutscher Fachkräfte
- Ein Arbeitsvertrag von einem deutschen legalen Arbeitgeber.
- Sie müssen eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben, die einem deutschen Abschluss entspricht.
- IT-Fachkräfte profitieren aufgrund des akuten Mangels von Sonderregelungen. Wenn ein IT-Experte über mindestens fünf Jahre Praxiserfahrung verfügt, kann er ohne Abschluss nach Deutschland wechseln.
- Eine weitere Regelung für Arbeitssuchende ohne Stellenangebot. Wenn Sie über eine Berufsausbildung und Berufserfahrung verfügen, können Sie für mindestens sechs Monate ausschließlich zur Arbeitssuche nach Deutschland ziehen.
- Die zuständige deutsche Stelle muss Ihre Qualifikation beurteilen
- Demonstrieren Sie mindestens (Niveau B1) gute Deutschkenntnisse
- Legen Sie einen Nachweis über die Mittel zur Deckung der Ausgaben während des Aufenthalts vor.
- Während des Aufenthaltes arbeiten Sie maximal 10 Stunden pro Woche auf Probe oder Praktikum =
- Bewerber über 45 Jahre müssen nachweisen, dass sie in ihrem neuen deutschen Arbeitsplatz mindestens 3.685 Euro im Monat verdienen oder ausreichende Mittel oder eine Rente zum Lebensunterhalt nachweisen können.
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