Bayern verbietet Gendersprache in Schulen, Hochschulen und Behörde

Das Kabinett in Bayern hat eine neue Regelung verabschiedet, die die Verwendung von Wortbinnenzeichen wie Sternchen, Unterstriche oder Doppelpunkte in Behörden verbietet. Ministerpräsident Markus Söder sieht dies als einen wichtigen Schritt hin zu klarer und verständlicher Sprache. Lehrkräfte an Schulen müssen sich ebenfalls an diese Regelung halten, die die mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen untersagt.

Die Verwendung von Gendersprache, die in bayerischen Schulen, Hochschulen und Behörden bisher praktiziert wurde, ist nun ausdrücklich verboten. Staatskanzleichef Florian Herrmann betont die Bedeutung von einfachen und nachvollziehbaren Ausdrucksweisen, die für alle verständlich sind. Ideologisch motivierte Sprachmuster wie das Gendern werden als ausschließend betrachtet und sind daher nicht mehr zulässig.

Konkret bedeutet dies, dass Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Gender-Gap oder Genderstern in offiziellen Dokumenten nicht mehr verwendet werden dürfen. Lehrkräfte müssen sich ab sofort im gesamten dienstlichen Schriftverkehr an die neuen Vorgaben halten, um keine Verstöße zu riskieren.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung unterstützt die Entscheidung des bayerischen Kabinetts und empfiehlt generell, keine Sonderzeichen im Wortinneren zu verwenden. Das Kultusministerium wird zudem die Schulen über die neuen Regeln informieren, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten sich an die Vorgaben halten.

Siehe auch  Asylpolitik - Wie funktioniert die Bezahlkarte für Asylbewerber und was erhoffen sich die Länder davon?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert