Alternativen zu Plastikstrohhalmen: Welche Materialien eignen sich?
Trinkhalme sind Einwegprodukte aus Kunststoff, die ab 2021 einem EU-weiten Verkaufsverbot unterliegen. Dies ist in der EU-Richtlinie 2019/904 vom 5. Juni 2019 festgelegt. Daher müssen Materialien für die Herstellung eingesetzt werden von Trinkhalmen sowie anderen häufig verwendeten Produkten, die bisher meist aus Plastik bestanden.
Gemäß der EU-Rahmenverordnung für Materialien in Kontakt mit Lebensmitteln (Verordnung (EG) Nr. 1935/2004) müssen Gegenstände, die direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sicher sein. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bewertete Stroh, Silikon, Metall, Papier und Pappe, Hartweizen und Glas auf ihre Eignung als Kunststoffersatz bei der Herstellung von Strohhalmen.
Silikon-, Edelstahl- oder Glasstrohhalme sind aus Sicht des BfR bei häufiger Anwendung eine geeignete Alternative zu Plastikstrohhalmen. Silikon ist als Lebensmittelkontaktmaterial (FCM) geeignet, sofern es gemäß den Vorgaben der BfR-Empfehlung Nr. XV hergestellt wird. Als FCM sind auch Metalle und Legierungen (zB Edelstahl) geeignet, sofern die Vorgaben der Europarats-Resolution zu Metallen und Legierungen eingehalten werden. Glas ist auch für den Lebensmittelkontakt geeignet. Es besteht jedoch Bruchgefahr. Dadurch können Glassplitter in Speisen oder Getränke gelangen und beim Verschlucken gefährliche Verletzungen eintreten. Mittlerweile gibt es besonders starke Trinkhalme aus Glas.
Hartweizen (zB rohe Makkaroni-Nudeln) ist bei einmaliger Anwendung aus hygienischer Sicht ein geeignetes Material für Trinkhalme. Allerdings können Nudeln vor allem in Heiß- und Heißgetränken oder über einen längeren Zeitraum zerfallen und somit unbrauchbar werden. Außerdem können sie die Konsistenz und den Geschmack des Getränks verändern.
Papier- und Pappstrohhalme sind nur sinnvoll, wenn Sie Substanzen hinzufügen, die das Papier vor dem Aufweichen bewahren. Diese Verbindungen sind auch als Feuchtigkeitsbeständigkeitsbuilder bekannt. Einige Rückstände dieser Produkte, insbesondere Chlorpropanole, können in Lebensmittel übergehen. Wenn die Vorgaben der BfR-Empfehlung Nr. XXXVI eingehalten werden, bei der Verwendung von Papier- und Kartontrinkhalmen wird derzeit kein Gesundheitsrisiko beobachtet.
Für die Verwendung von Strohhalmen liegt derzeit keine Risikobewertung vor. Das BfR empfiehlt aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken durch Bakterien, Mykotoxine oder andere unerwünschte Stoffe, hierfür kein Stroh zu verwenden.
Unabhängig vom Material sollten mehr als einmal verwendete Strohhalme vor jedem Gebrauch gründlich gereinigt werden. Kann eine gründliche Strohhalmreinigung nicht gewährleistet werden, empfiehlt das BfR, aus hygienischen Gründen solche Mehrzweckhalme nicht zu verwenden. Außerdem sollten sie keine scharfen Kanten aufweisen und auch bei Anzeichen von Materialschäden (Verschleißspuren) ausgetauscht werden.
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Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung, die zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Deutschland gehört. Er berät Bund und Länder in Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die eng mit seinen Evaluierungsmissionen verbunden sind.
Diese Textversion ist eine Übersetzung des deutschen Originaltextes, der die einzige rechtsverbindliche Version ist
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