Strengere Einkaufsregeln, Empfehlung für Skiurlaub

Strengere Einkaufsregeln, Empfehlung für Skiurlaub

Seit 14.00 Uhr haben Bund und Länder vereinbart, wie gemeinsam gegen die Koronapandemie vorgegangen werden soll. Die Verordnung wird voraussichtlich bis zum 20. Dezember gelten, einige Entscheidungen stehen jedoch noch offen.

Nach Angaben des Tagesspiegels ist klar, dass sich Bund und Länder auf einen Hotspot-Wert geeinigt haben. Erst ab einer Inzidenz von 200 müssen die Koronaregeln deutlich verschärft werden.

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Angela Merkel und die regionalen Führer stimmten dem während ihres Treffens zu – ab 19.20 Uhr:

  • Nach Angaben von Tagesspiegel ist klar, dass Bund und Länder eines gemeinsam haben Hotspot-Wert In Ordnung. Nur aus einer Inzidenz von 200 Die Koronaregeln müssen noch einmal deutlich verschärft werden. In Berlin lag der letzte Wert laut Robert Koch-Institut bei 195 – laut Gesundheitsverwaltung jedoch bei 218.
  • Schule: Nur bei einer regionalen Inzidenz über 200 und ab der 8. Klasse (mit Ausnahme der Abschlussnoten) sollten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um beispielsweise die AHA-Regeln besser einzuhalten hybride oder alternierende Klassen.
  • Pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche darf nicht mehr als ein Kunde auf Lager sein – von einem Gesamtverkaufsfläche von 800 Quadratmetern. Dies ist eine erhebliche Verschärfung: Bisher durfte ein Kunde auf einer kleineren Verkaufsfläche von 10 Quadratmetern bleiben.
  • Treffen Sie andere: Es ist geplant, dass sich nur zwei Haushalte mit bis zu fünf Personen in ihrer eigenen Wohnung treffen dürfen. Jugendliche unter 14 Jahren sind von diesen Anforderungen ausgenommen. Bisher sind insgesamt zehn Erwachsene erlaubt, es gab keine expliziten Einschränkungen für die Wohnung, nur eine Empfehlung. Für Weihnachten und Silvester sollte es eine Sonderregelung geben: Dann sollten fast die derzeit geltenden alten Regelungen für kurze Zeit gelten. In den Ferien sollten sich dann zehn Erwachsene aus verschiedenen Haushalten um den Weihnachtsbaum versammeln.
  • Kulturelle Veranstaltungen und Restaurants: Kulturinstitutionen mögen Museen, Kinos und Theater Nach Plan sollten sie geschlossen bleiben, aber „so bald wie möglich angesichts der ansteckenden Situation“ sollten die Länder in der Lage sein, sie wieder zu öffnen. Die Gastronomie bleibt ebenfalls bis zum 20. Dezember geschlossen. Die Situation zu Weihnachten ist noch nicht klar. Denn am 15. Dezember wird eine neue Erweiterung diskutiert.
  • Neujahrsfeuerwerk: Silvesterfeuerwerk ist im Rahmen der geplanten Maßnahmen zur Infektionskontrolle erlaubt, aber „auf belebten Plätzen und Straßen“ „um größere Gruppen zu vermeiden“ ist verboten.
  • Ferien: Nach Angaben des Tagesspiegels sollten Skiurlaube bis zum 10. Januar vermieden werden. Es wird wahrscheinlich kein Verbot geben, sondern einen Aufruf an die Bürger, darauf zu verzichten. Das anschließende Verfahren sollte, wie gesagt, auf europäischer Ebene erörtert werden. Entsprechende Gespräche würden zwischen den betroffenen Ländern stattfinden.
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Die Staats- und Regierungschefs hatten sich bereits im Voraus auf diesen Punkt geeinigt:

  • Geschäft: Die Maskenanforderung wird erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Weihnachtseinkäufe sollten möglichst unter der Woche getätigt werden.
  • Schulen: Nach dem Willen der Bundeskanzlei und der Staatsoberhäupter sollte die Maskenpflicht auch auf dem Schulhof und im Klassenzimmer für Schüler der 7. Klasse in Regionen gelten, in denen die Inzidenz „eindeutig“ ist mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner „- außer in Schulen, in denen es keine gibt. Coronavirus-Infektionen. Die Weihnachtsferien finden am 19. Dezember statt. Start – außer wahrscheinlich in Bremen und Thüringen. Die Verpflichtung, eine Maske zu tragen, kann auch für die Klassen 5 und 6 eingeführt werden. Außerdem muss in Zukunft – wahrscheinlich – eine ganze Klasse zu Hause unter Quarantäne gestellt werden, sobald ein Koronafall vorliegt. in der Gruppe bestätigt.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich mehrfach für strengere Koronabeschränkungen ausgesprochen.Foto: dpa / Michael Kappeler

Gleichzeitig sind vor dem Treffen der Staats- und Regierungschefs auf Bundes- und Länderebene noch einige Fragen offen:

Der jüngste Resolutionsentwurf enthält jedoch auch eine Hintertür für Premierminister: Staaten können von diesen und anderen Beschränkungen abweichen, wenn ihre Anzahl von Infektionen unter einen kritischen Wert fällt. Der entscheidende Faktor für eine solche regionale Lockerung ist eine Inzidenz „weit unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen“.

Nach den Plänen sollte eine solche Öffnung unter anderem der Notwendigkeit untergeordnet werden, Kontakt zu vermeiden, die Räume gut zu lüften und die Bildung von Gruppen zu vermeiden. Für sogenannte Corona-Hotspots mit besonders hoher Infektionsrate könnten die Länder jedoch ihre regionalen Beschränkungen verschärfen. Aus dem Resolutionsentwurf geht auch hervor, dass Bund und Länder sich vor Weihnachten am 15. Dezember erneut auf das Vorgehen bei der Koronapandemie einigen wollen.

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