Streit um Demonstration in Berlin: Kundgebungen gegen Corona-Politik dürfen stattfinden - Berlin

Streit um Demonstration in Berlin: Kundgebungen gegen Corona-Politik dürfen stattfinden – Berlin

Die für Samstag in Berlin geplanten Kundgebungen gegen die Corona-Politik von Bund und Ländern dürfen stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bestätigte in der Nacht “im Wesentlichen” zwei Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin vom Freitag, wie es in einer Mitteilung hieß. Damit seien die beiden Versammlungsverbote des Berliner Polizeipräsidenten vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Zuvor hatte bereits das Berliner Verwaltungsgericht das Demonstrationsverbot der Polizei aufgehoben. Dagegen hatte die Polizei Beschwerde eingelegt – war damit aber nicht erfolgreich.


Die Demonstration am Samstag darf stattfinden, aber unter Auflagen. 

Am Freitagabend hatte das Verwaltungsgericht auch den geplanten Demonstrationszug gegen die Corona-Politik erlaubt. Der soll laut dem Gericht aber eine andere als die geplante Strecke nehmen und durch größere Straßen führen: von der Leipziger Straße zum Tiergarten, durch die Tiergartenstraße und Hofjägerallee zum Großen Stern und dann auf die Straße des 17. Juni.

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts muss der Veranstalter eine Reihe von Auflagen zur Einhaltung des Mindestabstandes einhalten. Sie beziehen sich vor allem auf die Ausgestaltung des Bühnenbereichs, dort müssen Gitter aufgestellt werden, damit keine Personenballung entsteht. Zwischen Videowänden muss ein Mindestabstand von 300 Metern bestehen. Der Veranstalter muss konstant und immer wieder über Lautsprecher die Teilnehmer auffordern, die Mindestabstände einzuhalten. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Zu der Kundgebung am Samstag in Berlin hatte die Initiative Querdenken 711 aus Stuttgart 22.000 Teilnehmer auf der Straße des 17. Juni nahe dem Brandenburger Tor angemeldet. Die Versammlungsbehörde der Polizei hatte diese größere Demonstration und neun weitere kleinere Veranstaltungen am Mittwoch verboten.

Verwaltungsgericht begründet Entscheidung damit, dass keine Voraussetzungen für Verbot vorliegen

Als Grund für diesen Schritt hatte die Polizei angeführt, dass durch die Ansammlung Zehntausender Menschen – oft ohne Maske und Abstand – ein zu hohes Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung entstehe. Das habe bereits die Demonstration gegen die Corona-Politik am 1. August in Berlin gezeigt, bei der die meisten Demonstranten bewusst Hygieneregeln ignoriert hätten.

Siehe auch  Influencer Marketing, Deutschland: Tagging als Werbung in Social Media Posts | Hogan Lovells

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere runderneuerte App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte seine Entscheidung nach Angaben des Sprechers damit begründet, dass keine Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen würden. Es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Die Veranstalter hätten ein Hygienekonzept vorgelegt. Das Land habe nicht darlegen können, dass dieses nicht eingehalten werden solle. Die Auflagen für die Demo seien nicht hinreichend geprüft worden.

Demonstrations-Initiator Michael Ballweg hatte das Demo-Verbot in einer Erklärung als „feindlichen Angriff auf das Grundgesetz“ bezeichnet. Zudem hatte Querdenken angekündigt, sich juristisch mit allen Mitteln gegen das Demo-Verbot zu wehren und notfalls das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Ballweg wertete die Entscheidung des Gerichts als Erfolg für “unsere Grundrechte, die wir haben und die wir uns nicht genehmigen lassen müssen”, teilte er mit. Er betonte, dass die Demonstration am Samstag friedlich ablaufen solle. “Diejenigen, die zu Gewalt aufrufen, gehören nicht zu uns.”

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der FDP, Wolfgang Kubicki, hatte den Berliner Senat nach dem gekippten Verbot aufgefordert, auf Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu verzichten. „Anders als der Berliner Innensenator glaubt, hält unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung eben auch extreme Positionen aus, ohne sich mit ihnen gemein zu machen“, sagte Kubicki dem „Tagesspiegel“.

[Corona-Demonstranten und Gegenproteste – verfolgen Sie alle Ereignisse des Wochenendes hier im Liveblog. ]

Bei Demonstrationen dürfe niemals mit politischen Maßstäben gemessen werden, sagte auch Sebastian Czaja, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin. Es sei abzusehen gewesen, dass die Begründung von Innensenator Andreas Geisel (SPD) zur Absage der Demo juristisch keinen Bestand haben würde. “Die Versammlungsbehörde muss jetzt klare Auflagen und Hygienevorschriften einfordern”, so Czaja.

Siehe auch  Das deutsch-österreichische JV SENS LSG fügt 116 MWp Solarkapazität in Bulgarien hinzu

Die Entscheidung nachvollziehbar findet auch Sebastian Schlüsselburg von der Berliner Links-Fraktion. Vor dem Erlass des Verbotes hätte sich die Versammlungsbehörde zunächst um eine kooperative Lösung mit dem Versammlungsveranstalter bemühen müssen, so der Abgeordnete. Dies sei aber nicht geschehen. “Es können eben nicht einfach Verbote nur aufgrund von vermuteten Verstößen gegen die Hygieneauflagen ausgesprochen werden.” Die Entscheidung widerlege außerdem die These der Corona-Leugner, sie würden in einer Diktatur leben. “Wichtig ist nun, dass die Zivilgesellschaft dieser Melange aus besorgten Bürgern, Verschwörungsgläubigen, Rechtsextremen entgegen tritt”, so Schlüsselburg.

Die AfD forderte indes den Rücktritt von Innensenator Geisel. Dessen “dreister Versuch”, die vom Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit zu unterdrücken, sei kläglich gescheitert, sagte AfD-Fraktionschef Georg Pazderski. “Wenn er auch nur einen Rest Anstand in sich trägt, muss er jetzt zurücktreten.” Das Grundgesetz dürfe nicht “von machtbesessenen Altparteien-Politikern” ausgehebelt werden. “Diesen Schaden gilt es nun durch den Abtritt von Geisel wiedergutzumachen.”

Polizei: Mehr als 5100 Anmeldungen für Ersatzdemos

Nach dem zunächst verhängten Verbot der geplanten Demonstration informierte die Berliner Polizei am Freitagmittag über die Verbote und die Maßnahmen – zu diesem Zeitpunkt war die Gerichtsentscheidung noch nicht öffentlich bekannt. Zahlreiche Absperrgitter hatte die Polizei bereits am Donnerstag im Regierungsviertel bereitgestellt.

Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik.Foto: Christophe Gateau/dpa

Nach Angaben von Polizeivizepräsident Marco Langner wurden elf Versammlungen verboten, sechs Eilanträge gibt es am Verwaltungsgericht, mehr als 5100 Anmeldungen für Ersatzdemonstrationen liegen vor. “Wir werden mit Anmeldungen überschwemmt mit dem Ziel, unsere Arbeit zu erschweren”, so Langner. Die offene Gewaltbereitschaft in den sozialen Medien sei eine neue Dimension.

Absperrgitter mit neun Kilometern Gesamtlänge stehen bereit

Die mehr als 5100 Demo-Anmeldungen bei der Versammlungsbehörde sind mit Textbausteinen erfolgt, mit dem Ziel Ersatzdemos durchzusetzen, erklärte Vizepräsident Langner. Zudem sollte das Camp vor dem Kanzleramt bis 13 Uhr beendet sein – dann sollte zügig geräumt werden.

Siehe auch  Deutschland unterstützt Vietnam mit 2,6 Millionen zusätzlichen Impfdosen

Die Berliner Polizei wollte die zunächst verbotene Demonstration gegen die Corona-Politik am Samstag mit einem Großaufgebot von 3000 Polizisten verhindern. Sollte sie aber von Gerichten erlaubt werden, sollen strenge Bestimmungen für die Teilnehmer zum Schutz vor Corona-Infektionen erlassen und auch durchgesetzt werden. Das kündigte der Einsatzleiter Stephan Katte am Freitag auf der Pressekonferenz an. Sollten sich die Demonstranten nicht an Abstands- und Maskenregeln halten, werde man die Demonstration „zügig“ auflösen.

Einsatzleiter Stefan Katte.Foto: Alexander Fröhlich

Einsatzleiter Katte sagte, dass mehr als 3000 Beamte im Einsatz sein werden, auch Kräfte aus mehreren Bundesländern und vom Bund. Absperrgitter mit einer Gesamtlänge von neun Kilometern stünden bereit. Auch schweres Gerät wie Wasserwerfer seien eine Option. Die Polizei sei auch auf der Spree verstärkt im Einsatz.

Die Polizei Berlin habe Kontakt zu den Polizeien der anderen Länder und habe eine Liste von Busunternehmen, die für Fahrten zur Demo gebucht wurden, so Katte. Für den Fall, dass das Verbot Bestand hat, wurden die Polizeien der anderen Bundesländer gebeten, die Anreise zu unterbinden. Auch die großen Einfallstraßen in Berlin hat die Polizei im Blick.

Slowik: Auch aus Teilen der rechtsextremen Szenen wird europaweit mobilisiert

Polizeipräsidentin Barbara Slowik sagte, für die Demo werde europaweit mobilisiert – auch aus Teilen der rechtsextremen Szenen. Mobilisiert werde in Belgien, Frankreich und Spanien, also auch in Corona-Risikogebieten. Sollte die Demonstration stattfinden dürfen und sich die Veranstalter nicht an die Schutzmaßnahmen wie Abstand und Mund-Nase-Schutz halten, werde die Polizei sehr zügig und mit Nachdruck räumen.

Wie viele Menschen genau erwartet würden, sei schwer zu sagen, hieß es von Polizeipräsidentin Barbara Slowik. Sie sprach von maximal 30.000 Demonstranten. Möglicherweise würden aber auch viele durch das Verbot von der Anreise abgehalten. Katte nannte die Zahl von 10.000 bis 20.000 Demonstranten. Die meisten der bisher 5100 weiteren Anmeldungen zu Demonstrationen seien für „Ersatzveranstaltungen“ gedacht und damit ebenfalls verboten.

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD).Foto: imago images / Reiner Zensen

Berlins Polizeipräsidentin rief angesichts des aufgeheizten Streits um das Verbot der geplanten Demonstration gegen die Corona-Politik zu Gewaltfreiheit auf. „Handeln Sie bitte verantwortungsbewusst und vernünftig. Es gibt nichts, was Gewalt legitimieren kann“, sagte sie und sprach von „im Internet propagierten Gewaltaufrufen“. Die Polizei Berlin rede grundsätzlich mit allen, die gesprächsbereit seien. „Wir sind insgesamt gut vorbereitet“, sagte Slowik.

Veranstalter rufen auf vielen Kanälen zur Teilnahme auf

Die Veranstalter rufen weiterhin auf vielen Kanälen zur Teilnahme auf. „Eine Demo braucht keine Genehmigung, es ist unser Grundrecht, uns versammeln zu dürfen“, schrieben die Initiatoren von der Stuttgarter Initiative Querdenken 711 im Messenger-Dienst Telegram. „Die Demo findet statt.“

[In unseren Leute-Newslettern berichten wir wöchentlich aus den zwölf Berliner Bezirken. Die Newsletter können Sie hier kostenlos bestellen: leute.tagesspiegel.de]

Zu solchen Anmeldungen als Ersatz für die verbotene Demonstration kursierten im Internet zahlreiche Aufrufe. Demonstrationen lassen sich formlos und schnell über die Internetseite der Versammlungsbehörde der Berliner Polizei anmelden. Die Organisatoren von Querdenken schrieben dazu: „Es ist unmöglich, alle diese Demos pauschal abzusagen.“ Berlin sei daher immer eine Reise wert.

Als Grund für das Verbot hatte die Polizei angeführt, dass durch die Ansammlung Zehntausender Menschen – oft ohne Maske und Abstand – ein zu hohes Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung entstehe. Das habe bereits die Demonstration gegen die Corona-Politik am 1. August in Berlin gezeigt, bei der die meisten Demonstranten bewusst Hygieneregeln ignoriert hätten. Senat und Polizei stehen wegen des Verbots und viel Kritik daran unter Druck. (mit dpa)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert