Q CELLS reicht bei deutschen und französischen Gerichten Patentverletzungsbeschwerden ein

Q CELLS reicht bei deutschen und französischen Gerichten Patentverletzungsbeschwerden ein

Q ZELLEN, ein Photovoltaikhersteller, reichte beim Landgericht Düsseldorf eine Patentverletzungsklage in Deutschland ein Astronergy Solar Modules GmbH. Q CELLS reichte auch separate Beschwerden wegen Patentverletzung in Frankreich beim Pariser Tribunal de Grande ein.

Die deutsche Anmeldung gegen Astronergy folgte der Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf, dass die JinkoSolar GmbH, die REC Solar EMEA GmbH und die LONGi Solar Technologie GmbH die patentierte Technologie von Q CELLS (EP 2,220,689) illegal in bestimmte Solarprodukte der jeweiligen Marken integriert haben. Die Angeklagten legten gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein – die Anhörung im Berufungsverfahren wird voraussichtlich im April stattfinden. Das Europäische Patentamt wird über das Einspruchsverfahren gegen das Patent EP 2.220.689 entscheiden.

„Technologische Innovationen standen schon immer im Mittelpunkt der Geschichte von Q CELLS“, sagt Dr. Daniel Jeong, CTO von Q CELLS. „Q CELLS glaubt, dass diese Klagen unsere Rechte an geistigem Eigentum schützen und dazu beitragen werden, eine gesunde Innovationslandschaft in der Solarindustrie aufzubauen.“

Laut Q CELLS stehen die zusätzlichen rechtlichen Schritte für die Bereitschaft, die technologischen Innovationen des Unternehmens zu schützen. Das Unternehmen wird keine Verletzung seiner Rechte an geistigem Eigentum tolerieren und alle möglichen Schritte unternehmen, um potenzielle Verstöße zu stoppen.

Foto durch Anne Worner ist lizenziert unter CC BY-SA 2.0

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