Merkel und der Premierminister haben über diese neuen Koronaregeln entschieden

Merkel und der Premierminister haben über diese neuen Koronaregeln entschieden

29. Oktober 2020 – 9:01 Uhr Die Uhr

Im Video: Diese neuen Koronaregeln gelten vom 2. November bis zum Monatsende

Die zweite Koronawelle ist in vollem Gange, ein neuer Rekord wurde erst am Mittwoch mit 14.964 Neuinfektionen gemeldet – jetzt kommt der „Wellenbrecher“ in Form einer teilweisen Sperrung. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich getroffen Mittwoch auf dem Höhepunkt ihrer Krise neuen Koronamaßnahmen zugestimmt – Viele von ihnen waren bereits in einem Resolutionsentwurf durchgesickert. Hier finden Sie die bundesweit geltenden Regeln ab Montag, 2. November, mindestens bis Ende des Monats.

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Stimmen Sie hier ab: Was halten Sie von den neuen Regeln?

1. Kontaktbeschränkungen für Mitglieder von zwei Haushalten

Die Bürger werden aufgefordert, den Kontakt mit anderen Menschen so gering wie möglich zu halten. Das öffentliche Betrachten ist daher nur mit Personen aus Ihrem eigenen Haushalt und aus einem anderen Haushalt gestattet – mit maximal zehn Personen. Verstöße sollten streng bestraft werden.

Die Übernachtungsangebote in Deutschland sind ebenfalls massiv eingeschränkt, nur „notwendige und ausdrücklich nicht touristische“ Nächte sind erlaubt. Bundeskanzlerin Merkel forderte die Bevölkerung auf, die Familie ebenfalls nicht zu besuchen. Besuche in Seniorenheimen müssen jedoch unter strengen Bedingungen möglich bleiben.

Bund und Länder fordern die Unternehmen außerdem auf, die Arbeit von zu Hause aus zu ermöglichen – wo immer dies möglich ist.

Im Video: So erklärt Angela Merkel die Messungen

2. Restaurants und Bars müssen schließen

Catering-Betriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Pubs und ähnliche Betriebe müssen schließen. Dies beinhaltet nicht die Lieferung und Abholung für den Eigenverbrauch. Die Kantinen können offen bleiben.

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Die Bundeskanzlerin begründete diesen Ansatz mit der Feststellung, dass derzeit nicht bekannt sei, wo Menschen infiziert seien. Bei 75% der Infektionen kann die Quelle nicht mehr zurückverfolgt werden, weshalb nicht gesagt werden kann, ob die Wiederherstellung ein Treiber der Pandemie ist oder nicht.

3. Freizeit- und Kultureinrichtungen sind ebenso geschlossen wie Clubsportarten

Freizeit- und Kultureinrichtungen müssen geschlossen werden. Dazu gehören neben Museen, Theatern, Opernhäusern und Kinos auch Vergnügungsparks, Bordelle und Fitnessstudios. „Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern und Freizeitpools“ sind ebenfalls verboten – so wird im Herbst nichts aus den gemütlichen Thermalbädern herauskommen. Mannschaftssportarten sind nicht mehr erlaubt, Joggen im Park jedoch.

Veranstaltungen, die ausschließlich zur Unterhaltung und Erholung genutzt werden, sind generell verboten. Profisport, einschließlich der Bundesliga, sollte im November nur ohne Zuschauer stattfinden.

4. Kosmetikstudios, Tätowierer, Massagepraktiken – auch Friseure

Körperpflegedienstleister wie Kosmetikstudios, Massagebüros, Tattoo-Studios und ähnliche Unternehmen werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie sind immer möglich. Friseursalons bleiben gemäß den bestehenden Hygieneanforderungen geöffnet.

5. Der Einzelhandel bleibt offen

Der Einzelhandel sollte als Ganzes offen bleiben, vorbehaltlich Hygieneanforderungen, Zugangskontrolle und Vermeidung von Warteschlangen. Stellen Sie sicher, dass sich in den Filialen nicht mehr als ein Kunde pro 25 Quadratmeter Verkaufsfläche befindet.

6. Schulen und Kindertagesstätten sind immer geöffnet

Es gibt keine Einschränkungen für die Bildung: Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet. Angesichts der hohen Infektionszahl müssen die Bundesländer zusätzliche Schutzmaßnahmen einführen.

7. Neue Corona-Nothilfe für Unternehmen

Die Bundesregierung plant eine milliardenschwere Nothilfe für Unternehmen, die von vorübergehenden Schließungen betroffen sind, um das Coronavirus einzudämmen. Umsatzverluste müssen erstattet werden, Finanzhilfen müssen ein Volumen von bis zu zehn Milliarden Euro haben.

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Bundeskanzlerin Merkel: „Wir brauchen nationale Anstrengungen“

Bundeskanzlerin Angela Merkel sprach während ihrer Pressekonferenz nach dem Krisentreffen mit klaren Worten vor der Bevölkerung. „Diese Überlegungen fanden in einer sehr ernsten Situation statt“, sagte Merkel. Die Menschen wurden immer im Auge behalten, insbesondere ihre Gesundheit, ihre Arbeit und ihre wirtschaftliche Situation. „Wir brauchen jetzt eine nationale Anstrengung“, sagte sie – aber für eine Weile. Die Maßnahmen sollten zunächst bis Ende November gelten. In zwei Wochen werden sie die aktuelle Situation erneut diskutieren.

„Heute ist ein schwieriger Tag, auch für politische Entscheidungsträger. Wir wissen, was wir von den Menschen erwarten, aber wir müssen aufpassen, dass wir nicht in einen nationalen Gesundheitsnotfall geraten.“ Sie freut sich daher sehr, dass sich Bund und Länder auf einen gemeinsamen Weg einigen konnten, sagte Merkel: „Jeder macht mit“.

Im Video: Angela Merkel erklärt, warum jetzt eine teilweise Sperrung stattfindet

Was die aktuelle Pandemiesituation so ernst macht, ist vor allem die Geschwindigkeit der aktuellen Ausbreitung, sagte Merkel. Daher folgten strenge Maßnahmen. Sie sehen einen exponentiellen Anstieg der Zahlen mit kürzeren Verdopplungszeiten, so Merkel. In den letzten zehn Tagen hat sich die Anzahl der Personen auf der Intensivstation verdoppelt. Derzeit sind 75% der Infektionsquellen nicht mehr nachvollziehbar. Deshalb können wir nicht mehr sagen, welche Gebiete besonders zur Ausbreitung der Pandemie beitragen.

„Das wichtigste Instrument zur Eindämmung einer Pandemie ist die Kontaktverfolgung“, sagte der Kanzler. Aber das ist nicht mehr verfügbar, da die Gesundheitsbehörden an ihre Grenzen stoßen und die Infektionsketten nicht mehr unterbrochen werden können, sagte Merkel. Die Rückverfolgbarkeit von Kontakten muss daher jetzt wieder hergestellt werden.

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