Verabschiedung der überarbeiteten Außenhandelsverordnung - Verstärkung der Investitionskontrollen in Deutschland - Regierung, öffentlicher Sektor

Kryptowährungsregulierung in Weißrussland – Fin Tech

Vor nicht allzu langer Zeit nahm unser Partner Gleb Yakushev an dem Seminar für kleine und mittlere Unternehmen teil, das im Rahmen des Global Contract-Projekts der Vereinten Nationen organisiert wurde. Während des Seminars sprach er über die bestehende Regulierung der Kryptoaktivität in Belarus und beantwortete Fragen der Teilnehmer.

Hier sind einige Kernpunkte aus seiner Rede.

Ist es erlaubt, digitale Zeichen (Token) als Zahlungsmittel in der Republik Belarus zu verwenden?

Nein, die Verwendung von digitalen Zeichen (Token) als Zahlungsmittel in der Republik Belarus ist nicht erlaubt.

Auf dem Territorium von Belarus ist das gesetzliche Zahlungsmittel der belarussische Rubel, in einigen Fällen ist es erlaubt, ausländische Währung zu verwenden. (Teil 1, Satz 1, Artikel 141 des Bürgerlichen Gesetzbuches)

Das Bürgerliche Gesetzbuch und andere Gesetze des bürgerlichen Rechts, Devisenregulierungs- und -kontrollgesetz und andere Akte der Währungsgesetzgebung, Akte der Nationalbank, Dekret Nr. 8 enthalten keine Bestimmungen darüber, wann die Verwendung digitaler Zeichen (Token) als Zahlungsmittel in der Republik Belarus erlaubt ist.

Da es in der Zivil-, Währungs- und Bankgesetzgebung keinen Hinweis auf die Möglichkeiten der Verwendung digitaler Zeichen (Token) auf dem Territorium der Republik Belarus gibt, ist die Verwendung digitaler Zeichen (Token) als Zahlungsmittel (z Zahlungszweck für Waren, Arbeiten, Dienstleistungen) nach geltendem Recht unzulässig ist.

Das heißt, derzeit sind digitale Zeichen (Token) im Wesentlichen eher ein Anlageinstrument (z. B. Erwerb zum Zweck des Haltens, bis die erforderliche Höhe des Werts des digitalen Vermögenswerts erreicht ist, oder Erwerb zum Zwecke des Handels).

Welche Operationen mit digitalen Zeichen (Token) dürfen natürliche und juristische Personen in der Republik Belarus durchführen?

Die Verzeichnisse der Geschäfte, zu deren Durchführung natürliche und juristische Personen berechtigt sind, sind in Artikel 2 des Dekret Nr. 8.

Physische Personen

Natürliche Personen haben das Recht, digitale Zeichen (Token) zu besitzen und, vorbehaltlich der in Dekret Nr. 8 festgelegten Besonderheiten, die folgenden Operationen durchzuführen, wie zum Beispiel:

  • Bergbau;

  • Speicherung von digitalen Zeichen (Token) in virtuellen Brieftaschen;

  • Austausch von digitalen Zeichen (Token) gegen andere digitale Zeichen (Token);

  • Erwerb von digitalen Zeichen (Token), deren Veräußerung für belarussische Rubel, Fremdwährung, elektronisches Geld;

  • Schenkung und Vermächtnis von digitalen Zeichen (Token) (Teil 1, Absatz 2.2, Satz 2 des Dekrets Nr. 8).

Hinweis: Die Aktivitäten des Schürfens, des Erwerbs und der Veräußerung von Token, die von Einzelpersonen unabhängig durchgeführt werden, ohne andere Personen im Rahmen von Arbeits- und/oder Zivilrechtsverträgen zu beauftragen, sind keine unternehmerischen Aktivitäten.

Die Liste der oben genannten Operationen ist vollständig und vollständig, und daher ist unserer Meinung nach die Durchführung jeder anderen Operation durch Einzelpersonen in Bezug auf digitale Zeichen (Token)
auf dem Territorium der Republik Belarus nach den geltenden Gesetzen illegal ist.

Zu einer Zeit, Dekret Nr. 8 und andere Gesetzgebungsakte der Republik Belarus sehen keine rechtlichen Beschränkungen vor, die die Durchführung anderer Operationen verhindern würden
außen die Republik Belarus in Übereinstimmung mit ausländischen Rechtsvorschriften (z. B. die Verwendung digitaler Zeichen (Token) als Zahlungsmittel) für Einzelpersonen.

Wichtig: Es sollte klargestellt werden, dass am 21.03.2021 Änderungen in Dekret Nr. 8 eingeführt wurden. Die Befugnisse der Verwaltung des Belarus Hi-Tech Park (HTP) zur Kontrolle der Aktivitäten von HTP-Bewohnern, die Operationen mit digitalen Zeichen (Token) durchführen, as sowie weil die Liste der autorisierten Operationen mit digitalen Zeichen (Token) präzisiert wurde.

Es wird ausdrücklich festgestellt, dass es illegal und verboten ist, unternehmerische Aktivitäten von natürlichen Personen (Einzelpersonen) sowie nicht ansässigen juristischen Personen der HTP durchzuführen, die die entsprechenden Aktivitäten durchführen auf:

  1. um anderen Personen auf dem Territorium der Republik Belarus Hilfe zu leisten und (oder) die Informationsnetze, Systeme und Ressourcen des belarussischen nationalen Segments des Internets zu nutzen, um Transaktionen (Operationen) mit Digital durchzuführen und (oder) durchzuführen Zeichen (Token) (einschließlich der Teilnahme an solchen Transaktionen (Operationen) unter Verwendung des im Internet betriebenen Informationssystems oder der Gewährung von Rechten (Erlaubnis) an andere Personen zur Nutzung dieses Informationssystems);

  2. den Erwerb und (oder) die Veräußerung, einschließlich des Austauschs, von digitalen Zeichen (Token), sofern in den Absätzen 2.1 und 2.2 des Absatzes 2 des Dekrets Nr. 8 nichts anderes bestimmt ist.

Eine umfassende Auslegung der Gesetzgebung der Republik Belarus lässt den Schluss zu, dass Einzelpersonen das Recht haben, Transaktionen mit digitalen Zeichen (Token) nur für ihren persönlichen Bedarf durchzuführen. Aktivitäten von Einzelpersonen, die darauf abzielen, digitale Zeichen (Token) zu erwerben/zu veräußern/zu tauschen, bei denen sie scheinbar für Kryptowährungen oder Betreiber von Kryptowährungsbörsen „eintreten“ (d. h. bei der Durchführung und/oder Durchführung von Transaktionen (Operationen) mit digitalen Zeichen (Token) helfen ) an andere Personen) sind illegal und verboten.

Rechtspersonen

Juristische Personen haben das Recht, digitale Zeichen (Token) zu besitzen und, vorbehaltlich der im Dekret Nr. 8 festgelegten Besonderheiten, die folgenden Operationen durchzuführen:

  1. ihre eigenen digitalen Zeichen (Token) in der Republik Belarus und im Ausland durch HTP-Bewohner erstellen und platzieren, die sich mit der entsprechenden Art von Aktivität befassen;

  2. Bewahren Sie digitale Zeichen (Token) in virtuellen Brieftaschen auf

  3. digitale Zeichen (Tokens) zu erwerben, zu veräußern sowie andere Transaktionen (Operationen) durch HTP-Bewohner durchzuführen, die die Funktion von Betreibern kryptografischer Plattformen („Kryptobörsen“) und Betreibern des Austauschs von Kryptowährungen („Kryptobörsen“) erfüllen (Teil 1 Absatz 2.1 von Absatz 2 des Dekrets Nr. 8).

Auch diese Operationsliste ist voll und ganz.

Die Hauptthese in Bezug auf von juristischen Personen durchgeführte Transaktionen ist, dass alle Transaktionen mit Token (Kauf, Verkauf, Tausch usw.) mit Ausnahme der Aufbewahrung ausschließlich über ansässige HTP durchgeführt werden müssen, deren Geschäftsplan dies vorsieht Art von „Krypto-Aktivität“. “ (z. B. Kryptobörse).

Was sind die wichtigsten Arten von Kryptogeschäften, die in der Republik Belarus reguliert werden?

Die wichtigsten regulierten Krypto-Unternehmen sind:

  • Kryptoplattformbetreiber („Kryptobörse“),

  • Betreiber von Kryptowährungsbörsen („Kryptowährungstauscher“),

  • Organisator von ICO (diese Art von Aktivität umfasst Fälle, in denen ein Unternehmen „Digitalisierungsdienste“ für Dritte (egal ob ansässig oder nicht ansässig) anbietet) und Bergbau.

Gemäß Dekret Nr. 8, eine Reihe von Entscheidungen des HTP-Aufsichtsrats wurden anschließend verabschiedet, die die Anforderungen und Bedingungen für Unternehmen festlegten, die in den oben genannten Arten von Tätigkeiten tätig sind.

Die Hauptanforderung für Kryptounternehmen in Belarus ist, dass alle diese Unternehmen im Belarus Hi-Tech Park ansässig sind und die festgelegten Anforderungen erfüllen müssen.

Welche Möglichkeiten und Einschränkungen gibt es für den Bergbau in Weißrussland?

Der Bergbau ist eine eigenständige Art von Aktivität, die den Einwohnern des HTP gestattet ist (§ 31, Klausel 3 der HTP-Verordnung). Daher haben juristische Personen (Unternehmen) der Republik Belarus das Recht, Bergbautätigkeiten erst nach Erhalt des HTP-Residentenstatus zu betreiben. Gleichzeitig ist die Erlangung einer Sondergenehmigung (Lizenz) für den Bergbau nicht erforderlich, da Bergbautätigkeiten nicht von den gemäß Dekret Nr. 450 erlaubten Tätigkeiten abgedeckt sind.

Das Verfahren zur Erlangung des HTP-Residentenstatus unterliegt den HTP-Verordnungen. Im Gegensatz zu anderen Arten von Aktivitäten im Zusammenhang mit der Verbreitung digitaler Zeichen (Token) (z. B. die Aktivitäten eines Kryptoplattformbetreibers) sehen die Akte des HTP-Aufsichtsrats keine besonderen Anforderungen an Antragsteller vor, die beabsichtigen, sich im Bergbau zu betätigen Aktivitäten.

Um den Status eines HTP-Residenten zu erhalten, muss eine juristische Person bei der HTP-Verwaltung unter anderem einen Antrag und ein Geschäftsprojekt einreichen, das sie als HTP-Resident umsetzen möchte, und gemäß dem durch den Beschluss festgelegten Formular vorbereitet werden des Ministerkabinetts vom 27. März 2006 N 403 (Absatz 3, Abschnitt 4 der HTP-Verordnung).

Die Entscheidung, einer Wirtschaftseinheit den HTP-Residentenstatus zu verleihen, wird vom HTP-Aufsichtsrat getroffen und nur, wenn der
Wesentlichkeits- und Signifikanzkriterien der Fortschritt seines Geschäftsvorhabens festgestellt werden (Artikel 7 der HTP-Verordnung). Neben dem Beschluss des Ministerkabinetts vom 27.03.2006 Nr. 403 sollten Antragsteller bei der Vorbereitung eines Geschäftsprojekts auch die methodischen Empfehlungen zur Vorbereitung von Dokumenten zur Einreichung für die Registrierung als ansässiger HTP befolgen, die auf der offizielle Website HTP.

Da Mining eine spezifische Art von Tätigkeit ist und sich von den „klassischen“ Geschäftsmodellen von IT-Unternehmen unterscheidet (maßgeschneiderte Produktsoftwareentwicklung), wird das Geschäftsprojekt einer juristischen Person, die beabsichtigt, Mining-Aktivitäten in der HTP durchzuführen, ein eigenes haben Besonderheiten.

Zwecks Begründung des Kriteriums der Wichtigkeit und Wichtigkeit des Antragstellers für den Stand der Umsetzung seines Geschäftsvorhabens wird Antragstellern nach Ansicht der Autoren empfohlen, in der Projektgesellschaft unter anderem folgende Punkte anzugeben :

  • digitale Zeichen (Token) für den Bergbau;

  • eine detaillierte technische Beschreibung der für den Bergbau zu verwendenden Ausrüstung (Hersteller, Bezugsquellen);

  • Angabe der für das Mining zu verwendenden Software;

  • Beschreibung elektrischer Energiequellen;

  • Berechnung der jährlichen Stromkosten im Planungshorizont;

  • Berechnung der Menge an digitalen Zeichen (Token) mit Angabe ihres Typs, die der Antragsteller im Planungshorizont jährlich zu schürfen beabsichtigt;

  • Finanzierungsquellen für die Aktivitäten des Antragstellers in der Anfangsphase der Entwicklung.

Es sollte beachtet werden, dass der HTP-Bewohner das Recht hat, die digitalen Zeichen (Token), die als Ergebnis des Schürfens abgebaut wurden, nur durch HTP-Bewohner zu veräußern, die die Aktivitäten von Krypto-Börsenbetreibern – Plattform und Kryptowährung – durchführen.

Es gibt keine Beschränkungen für das Mining für Einzelpersonen.

Darüber hinaus bietet der Staat folgende Leistungen:

  1. Digitale Zeichen (Token) sind nicht deklarationspflichtig (Teil 2 Absatz 2.2 von Artikel 2 des Dekrets Nr. 8)

  2. Bis zum 1. Januar 2023 gelten die Einkünfte natürlicher Personen aus dem Bergbau und der Veräußerung digitaler Zeichen (Token) nicht als steuerpflichtige Posten für die Einkommensteuer (Absatz 3 Teil 1 Absatz 3.1 Satz 3 des Erlasses Nr. 8).

Wir beraten Sie in allen Fragen der Besteuerung und Organisation des Krypto-Business in Belarus.

Der Inhalt dieses Artikels soll einen allgemeinen Leitfaden zu diesem Thema bieten. In Bezug auf Ihre spezielle Situation sollte fachkundiger Rat eingeholt werden.

Siehe auch  Wipro Automation Arm kauft ein deutsches Unternehmen | Nachrichten aus Bangalore

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert