"Illegale" Monopolbildung: US-Regierung verklagt Google

„Illegale“ Monopolbildung: US-Regierung verklagt Google

Die US-Behörden setzen sich seit Monaten mit der Marktmacht von Internetunternehmen auseinander. Das Justizministerium geht derzeit rechtlich gegen Google vor. Der Prozess könnte die gesamte Tech-Industrie einnehmen.

Die US-Regierung und der Internetgigant Google streben eine rechtliche Konfrontation von neuem Ausmaß an: Das Justizministerium von Washington hat Google wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht verklagt und „strukturelle“ Änderungen gefordert die kalifornische Firma. Die Regierung beschuldigt Google, unter anderem ein „illegales“ Monopol für Internet-Suchmaschinen und Online-Werbung zu bilden, und hat eine mögliche Trennung vom Technologieriesen vorgeschlagen. Google kritisierte die Klage als „zutiefst fehlerhaft“.

Der Prozess vor einem Bundesgericht in Washington, an dem auch elf überwiegend republikanische Staaten teilnahmen, öffnet die Tür zum größten Kartellverfahren in den USA seit Jahrzehnten. Der stellvertretende Generalstaatsanwalt Jeffrey Rosen begründete die Entscheidung gegenüber Reportern mit den „wettbewerbswidrigen“ Geschäftspraktiken des Technologieriesen. Damit will Google seine Funktion als „Gateway zum Internet“ sichern, sagte Rosen.

In der Klage fordert die US-Regierung das Gericht auf, drastische Maßnahmen gegen Google zu ergreifen. Die Richter sollen der Gruppe angeblich wettbewerbswidrige Praktiken verbieten. Darüber hinaus fordert die Regierung das Gericht auf, erforderlichenfalls „strukturelle“ Maßnahmen gegen die Gruppe zu ergreifen.

Google droht sich zu trennen

Der stellvertretende Generalstaatsanwalt Rosen äußerte sich zurückhaltend darüber, wie die US-Regierung eine mögliche Spaltung von Google konkret vorsieht. Dazu muss der Rechtsstreit zunächst „einige Fortschritte gemacht“ haben. Gleichzeitig kündigte Rosen die Überprüfung anderer US-amerikanischer Technologiegiganten hinsichtlich ihres Wettbewerbsverhaltens an.

Google kritisierte scharf die Entscheidung der Regierung. Internetnutzer nutzten die Angebote des Unternehmens, weil sie sie frei wählen konnten, nicht weil es keine Alternativen gab, sagte das Unternehmen. Der republikanische Senator Josh Hawley lobte den Prozess. Es könnte „das wichtigste Kartellverfahren einer Generation“ werden, sagte der langjährige Kritiker des US-amerikanischen Technologieriesen.

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Die US-Behörden sind seit Monaten mit der Marktmacht von Internetunternehmen wie Google, Facebook und Amazon konfrontiert. Kritiker werfen Unternehmen vor, ihre marktbeherrschende Stellung in ihrem Marktsegment missbraucht zu haben.

Erste Konfrontation mit der amerikanischen Regierung

Google betreibt die weltweit dominierende gleichnamige Internet-Suchmaschine. Das Unternehmen bietet auch andere Online-Dienste wie den Kartendienst, ein E-Mail-Programm sowie Werbe- und Einkaufsdienste an. Das Android-Betriebssystem, das auf den meisten Smartphones weltweit installiert ist, stammt ebenfalls von Google. Google gehört der Muttergesellschaft Alphabet.

Gleichzeitig befindet sich Google seit Jahren im Kreuzfeuer der Kritiker in den USA. Linke Politiker haben gewarnt, dass der Online-Riese den Wettbewerb unterdrückt und die wirtschaftliche Ungleichheit gefördert hat. Ein kürzlich veröffentlichter Bericht des demokratisch kontrollierten US-Repräsentantenhauses schlug vor, Google und andere US-amerikanische Technologiegiganten zu spalten, um mehr Wettbewerb zu schaffen. US-konservative Politiker und Präsident Donald Trump haben Online-Giganten beschuldigt, sie im laufenden Wahlkampf politisch diskriminiert zu haben.

Der Betreiber der Suchmaschine konnte bisher eine echte Konfrontation mit der US-Regierung vermeiden. In Europa ist das ganz anders. Die Europäische Kommission hat die Gruppe bereits mit einer Geldstrafe von mehreren Milliarden Euro wegen Absprachen in der Suchmaschinenwerbung belegt. Auch hier soll Google in Verträgen restriktive Klauseln verwendet haben, um zu verhindern, dass Werbung bei konkurrierenden Anbietern geschaltet wird.

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