Gesetz über autonomes Fahren auf öffentlichen Straßen in Deutschland vom Gesetzgeber genehmigt

Gesetz über autonomes Fahren auf öffentlichen Straßen in Deutschland vom Gesetzgeber genehmigt

Der deutsche Gesetzgeber hat zugestimmt, bestimmte fahrerlose Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen zuzulassen, ein erster Schritt in Richtung autonomes Fahren in Europas größter Volkswirtschaft.

Gesetzgeber im Unterhaus des Parlaments verabschiedet Gesetzgebung unter bestimmten Bedingungen automatisiertes Fahren ermöglichen. In der am Donnerstagabend genehmigten Gesetzesvorlage werden Szenarien genannt, die kleine Busse und Logistikfahrzeuge umfassen, mit denen Passagiere und Waren auf festgelegten Strecken transportiert werden können.

„Dies ist der weltweit erste Rechtsrahmen für autonomes Fahren im regulären Betrieb“, sagte Ulrich Lange, Blockvizepräsident von Bundeskanzlerin Angela Merkel, am Freitag im Parlament.

Deutschland will im Bereich des autonomen Fahrens aufholen, eine Technologie, die die Transportbranche verändern könnte, aber äußerst komplex und teuer ist. Die größten Fortschritte wurden bisher von gemacht Waymo LLC und Cruise LLC in den Vereinigten Staaten sowie Baidu Inc. in China.

Die Gesetzgebung erlaubt eine Autonomie der Stufe 4, dh ein Fahrzeug, das unter bestimmten Bedingungen gefahren werden kann. Damit ein Auto zugelassen werden kann, muss ein Mensch in Deutschland in der Lage sein, es auszuschalten, wenn etwas schief geht, indem er entweder drinnen sitzt oder aus der Ferne darauf zugreift.

Die Bundesregierung erwartet Pläne für das nächste Jahr. Das Oberhaus des Parlaments hat die Gesetzgebung noch nicht gebilligt.

– Mit Hilfe von Christoph Rauwald

Siehe auch  Der Beitrag des Humankapitals zum Wirtschaftswachstum

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert