Fall für die Dienstaufsicht: „Hier spricht die Polizei“ – Corona-Leugner in Uniform
„Hier spricht die Polizei“ – Corona-Leugner in Uniform
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Bei Demonstrationen gegen die Corona-Beschränkungen sind Polizisten aus Franken und Hannover auf die Bühne getreten und kritisierten Politik und Medien. Das hat für beide Konsequenzen. Ein Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums wird deutlich.
Nicht nur in Stuttgart, auch in vielen anderen deutschen Städten kam es am Wochenende zu Demonstrationen. Die Teilnehmer protestierten gegen die deutschlandweiten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und zeigten sich mit den Medienberichten darüber nicht einverstanden. In Augsburg und Dortmund konnten sich die Veranstalter mit besonderen Rednern schmücken: Jeweils ein Polizeibeamter schloss sich dem Protest an. Beide vertraten auf der Bühne nicht nur eine kritische Haltung, sondern auch Verschwörungstheorien. Das hat nun Konsequenzen.
Angemeldet war die Demonstration in Augsburg als „Friedensfest“. Die Teilnehmer: Corona-Zweifler und „Querdenker“. Als „historischen Moment“ bezeichnete der Moderator der Demo dann einen Auftritt eines Polizisten. Der Beamte gehört dem Polizeipräsidium Mittelfranken an und hielt sich verbal nicht zurück. Mit den Worten “Achtung, Achtung, hier spricht die Polizei” begann er seine Rede – und erntete Jubelstürme aus dem Publikum. Die Zuschauer forderten auch die diensthabenden Beamten vor Ort auf, sich dem Protest anzuschließen. Der Polizist sagte dazu ins Mikrofon: „Schließt euch an!“
In seiner Rede machte er deutlich, dass er sich über die „drastischen Maßnahmen“ im Frühjahr gewundert habe. Er sei darüber „bedrückt“, wie sich der Staat „durch die Verbreitung von Angst und Schrecken durch die Medien und die Politik“ über Nacht in einen „Denunzianten-Staat“ verwandelt habe.
Der Polizist kritisierte auch Journalisten: Die Presse unterdrücke wesentliche Informationen und messe mit zweierlei Maß, dabei verwendete er den Begriff „Lückenpresse“. Zum Ende seiner Rede sagte er: „Das waren die Worte eines kritisch denkenden Polizeibeamten.“ Dann richtete er noch einen Appell an seine Kollegen, „über ihren Schatten zu springen und aufzustehen. (…) Ihr seid Vertreter von Recht und Gesetz.“ Der „BR“ hatte zuerst über den Auftritt berichtet.
Nun drohen den Beamten Konsequenzen
Michael Petzold, Sprecher des Polizeipräsidiums Mittelfranken, teilte WELT mit, dass der Beamte bis zum Abschluss der Bewertung weder als Führungskraft noch im Dienst mit Bürgerkontakt eingesetzt würde: „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist ein wichtiger Pfeiler der demokratischen Gesellschaft und steht grundsätzlich auch jedem Polizeibeamten zu. Allerdings bestehen hier klare beamtenrechtliche Grenzen, insbesondere dann, wenn sich ein Beamter in seiner Funktion als Polizeibeamter äußert.“ Aufgrund eines vorliegenden Videos des Auftritts werde nun geprüft, ob die Äußerungen gegen das Neutralitätsgebot verstoßen und somit ein dienstrechtliches Fehlverhalten vorliege.
In Dortmund trat ein Kriminalhauptkommissar aus Hannover bei einer „Querdenken“-Demonstration auf. Dort hatte er gesagt, es gebe keine Gewaltenteilung mehr. Die Einschränkungen in der Corona-Krise seien verfassungswidrig, da die rechtliche Grundlage fehle.
Beide Polizisten hatten bei ihren Auftritten erklärt, die Kolleginnen und Kollegen hätten die Pflicht zur Remonstration, also zur Einwendung, die ein Beamter gegen eine Weisung von seinem Vorgesetzten erhebt. Der Hauptkommissar auf der Dortmunder Bühne appellierte an seine Kollegen vor Ort: „Schließt euch an. Wir werden täglich mehr, ihr könnt es nicht aufhalten.“ Beide Polizisten hatten auch bestätigt, Teilnehmer der „Querdenken“-Demonstration in Berlin am 1. August gewesen zu sein.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft zeigte sich nach dem Auftritt des Polizisten aus Hannover erschüttert. „Ich muss gestehen, ich war entsetzt über die Art des Auftritts und die Wortwahl“, sagte der Landesvorsitzende aus Niedersachsen, Patrick Seegers, am Dienstag. „Das darf so nicht stehenbleiben.“ Er unterstütze daher die eingeleiteten Schritte. Einen solchen Auftritt habe er bei einem niedersächsischen Polizeibeamten noch nicht gesehen. „Diese Art und Weise, sich so zu äußern, geht für mich auf keinen Fall“, sagte Seegers.
„Keinen Platz in der niedersächsischen Polizei“
Auf Anfrage teilte Philipp Wedelich, Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums, mit: „Beamtinnen und Beamte, die nicht auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen, haben keinen Platz in der niedersächsischen Polizei.“ Bei Zweifeln an der Verfassungstreue bei Beamten erfolge grundsätzlich ein konsequentes dienstrechtliches Vorgehen. Zweifel an der Verfassungstreue ergäben sich insbesondere, wenn Beamtinnen und Beamte sich aktiv für Bestrebungen betätigen, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen und somit als extremistisch zu bewerten seien.
Heike de Boer, Sprecherin der Polizeidirektion Hannover, sagte WELT zu dem Auftritt des Hauptkommissars, die Polizeibeamten dürften selbstverständlich die in der Bundesrepublik geltenden Grundrechte für sich beanspruchen. „Zu diesen Grundrechten zählt unter anderem auch das Recht auf freie Meinungsäußerung. Der Behörde ist dabei bewusst, dass sich Beamtinnen und Beamten in einem gewissen Spannungsverhältnis befinden. Private Meinung und dienstliches Handeln sind stets zwingend zu trennen.“ Jedoch teilte sie auch mit: „Generell gilt, dass sich Polizeibeamte sowohl im Dienst als auch in ihrer Freizeit zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen und für deren Einhaltung einzutreten haben. In ihrem Auftreten und bei ihren Äußerungen in der Öffentlichkeit sind sie dabei allerdings zur Mäßigung und Zurückhaltung aufgerufen.“
Insbesondere dem Recht der freien Meinungsäußerung seien dadurch bestimmte Grenzen gesetzt. Sofern sich Zweifel am Auftreten und Äußerungen von Beamten ergäben oder der Verdacht besteht, dass gewisse Grenzen überschritten wurden, sei ein dienstrechtliches Vorgehen obligatorisch. In diesem Zuge würde von den zuständigen Fach- und Dienstaufsichtsbehörden geprüft, ob gegen die gebotene Neutralität und die sogenannte Wohlverhaltenspflicht verstoßen wurde.
Dabei geht es um Paragraf 39 des Beamtenstatusgesetzes. Dies regelt das Verbot der Ausübung der Dienstgeschäfte, welches ausgesprochen werden kann, wenn zwingend dienstliche Gründe vorliegen. Die Behörde würde nun in den nächsten drei Monaten prüfen, inwieweit disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet werden.
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