Euro am Sonntag Briefkasten: Wertpapiere: Sind Steuerfallen durch die Abspaltung von Siemens Energy bedroht?  |  Botschaft

Euro am Sonntag Briefkasten: Wertpapiere: Sind Steuerfallen durch die Abspaltung von Siemens Energy bedroht? | Botschaft

von Stefan Rullktter, Euro am Sonntag

Ich bin seit über 20 Jahren ein treuer Siemens-Aktionär und habe wiederholt Aktien gekauft, als der Aktienkurs gefallen ist. Sollte ich bei der Zuteilung von Siemens Energy-Aktien mit Steuerfallen rechnen – und spielt die Aufbewahrungsfrist für alte Aktien auf dem Wertpapierkonto eine Rolle?

URO AM SONNTAG:Als Ausgleich für die Rationalisierung des Konzerns erhalten die Siemens-Aktionäre am 28. September eine neue Aktie der Siemens Energy SE für jede Tranche von zwei Siemens-Aktien, die sie halten. Diese Abspaltung soll für Investoren steuerlich neutral sein, da die bestehenden Teile des Geschäfts an eine Tochtergesellschaft übertragen werden.

Die Kosten für den Erwerb des gesamten Portfolios von Siemens-Aktien im Endlager bleiben daher in den Augen der Steuerbehörden unverändert. Bisherige Anschaffungskosten werden im Verhältnis zwei zu eins zwischen den alten Siemens-Papieren und den neuen Siemens Energy-Aktien aufgeteilt.

Auf dieser Grundlage unterliegen spätere Preisgewinne in der Regel der Quellensteuer für beide Klagen zuzüglich des Soli-Zuschlags und gegebenenfalls der Kirchensteuer (maximal 27,99 Prozent). Die Pauschalsteuer kann dank der Sparpauschale vermieden werden (801 Euro pro Jahr für Singles, 1.602 Euro für gemeinsam bewertete Partner). Zu diesem Zweck müssen die Aktionäre eine Freistellungsverfügung an ihre Depotbank senden.

Aktionäre, die Siemens-Aktien vor Einführung der Quellensteuer im Jahr 2009 gekauft haben und diese seitdem kontinuierlich halten, sind noch besser dran: Sie erhalten weiterhin Kapitalgewinne aus alten Siemens-Aktien und neuen Aktien. Siemens Energy beim Verkauf. Wurden Siemens-Aktien vor und nach 2009 erworben, werden die Tranchen steuerlich unterschiedlich behandelt. Die FIFO-Methode („first in, first out“) muss eingehalten werden: Im Falle eines Verkaufs gelten die zuerst erworbenen Wertpapiere als verkauft.

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