Erneuerbare Energien: Das Gesetz soll Ökostrom einen besonderen Status verleihen

Erneuerbare Energien: Das Gesetz soll Ökostrom einen besonderen Status verleihen

Die Bundesregierung will die Nutzung erneuerbarer Energien zur Frage der nationalen Sicherheit machen, berichtet WELT AM SONNTAG. „Die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit“, heißt es im Entwurf eines neuen Gesetzes über erneuerbare Energiequellen.

Aus Sicht von Experten ist die Entscheidung von größter Bedeutung. Dies ist „ein Wendepunkt in der Energiepolitik“, sagte Gernot Engel, Experte für Energierecht bei der Anwaltskanzlei Luther bei WELT AM SONNTAG. Im Falle eines Streits über den Bau von Windkraftanlagen beispielsweise wird der Hinweis auf „öffentliche Sicherheit“ wahrscheinlich andere Interessen ausschließen.

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In Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Ausbau von Bioenergie, Wind und Sonne könnte der Hinweis auf „öffentliche Sicherheit“ den Ermessensspielraum der Richter einschränken, befürchten Unternehmensvertreter laut WELT AM SONNTAG. Die neue Norm droht die Grundlage für weitreichende staatliche Interventionen zu werden.

Die Bundesregierung hat bestätigt, dass die neuen Verfassungsverordnungen für Öko-Energie die Durchsetzung von Bauanträgen erleichtern sollen. „Die Verordnung sieht ein übergeordnetes öffentliches Interesse an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie ein öffentliches Interesse an Sicherheit vor“, sagte das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage. Die Definition ist wichtig für Ermessensentscheidungen und ausgewogene Entscheidungen von Behörden und Institutionen.

Sie können den vollständigen Text in WELT AM SONNTAG lesen. Gerne liefern wir sie Ihnen regelmäßig zu.

Quelle: Welt am Sonntag

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