Deutschland favorisiert einen „pragmatischen“ Ansatz bei der Tierschutzkennzeichnung – EURACTIV.com

Deutschland favorisiert einen „pragmatischen“ Ansatz bei der Tierschutzkennzeichnung – EURACTIV.com

Das Bundeslandwirtschaftsministerium will die Umsetzung eines nationalen Tierhaltungskennzeichens „Schritt für Schritt“ angehen und gleichzeitig ein Herkunftskennzeichen auf EU-Ebene vorantreiben. EURACTIV Deutschland berichtet.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte Anfang des Monats in seiner Antrittsrede vor dem Bundestag angekündigt, noch in diesem Jahr ein verpflichtendes Tierwohlkennzeichen einzuführen. Seit dem Amtsantritt des Grünen-Politikers im Dezember betonte er immer wieder seine Absicht, sich für mehr Tierschutz einzusetzen.

Die drei Parteien der Regierungskoalition, die Sozialdemokraten (SPD), die Grünen und die liberale FDP, „sehen die Notwendigkeit, beim Umbau der Tierhaltung jetzt einen großen Schritt nach vorne zu machen“, sagte Özdemirs Staatssekretärin Silvia Bender eine Veranstaltung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) am Dienstag (25. Januar).

Das Ministerium habe sich nun vorgenommen, die entsprechenden Entwürfe „schnellstmöglich“ vorzulegen, fügte sie hinzu.

Gleichzeitig dämpfte der Staatssekretär jedoch die Erwartungen an die rasche Einführung eines umfassenden Labels. „Wir müssen dies als Rahmen sehen, der immer weiter entwickelt werden muss“, sagte Bender.

Es sei aus praktischer Sicht nicht machbar, ein Label für alle Produkte in einem Schritt einzuführen, erklärte sie.

Das Ministerium will daher einige Produkte gegenüber anderen priorisieren. So sollten zum Beispiel solche, die hauptsächlich oder sogar ausschließlich aus tierischen Produkten bestehen, wie Wurst oder Käse, schnellstmöglich gekennzeichnet werden.

Tierschutz soll „regelmäßig überwacht“ werden

Schritt für Schritt soll dann eine Ausweitung auf das gesamte Produktsortiment erfolgen, bis auch Produkte mit geringem Fleischanteil wie Tiefkühlpizza mit Salami gekennzeichnet werden müssen, erklärte Bender.

Um Konflikte mit den EU-Binnenmarktregeln zu vermeiden, soll der geplante Gesetzentwurf die Tierschutzkennzeichnung nur für in Deutschland produzierte Produkte verpflichtend machen, während Importeure das Label freiwillig verwenden können.

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Jutta Jaschke vom Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte die Bemühungen, Verbraucher besser über Tierschutzstandards zu informieren, warnte aber davor, dass eine Kennzeichnung nach unterschiedlichen Haltungsstufen nicht ausreiche.

Bestehende private Tierschutzsiegel verwenden oft ein 1-4-Punkte-System, um zu bestimmen, wie Tiere gehalten werden. Dies richtet sich zum Beispiel nach der Art der Unterkunft und dem verfügbaren Platzangebot.

Über ein solches System hinaus brauche es noch regelmäßige Kontrollen, um das Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen, sagte Jaschke.

Bender ihrerseits hatte angekündigt, bestehende Zertifizierungsansätze für das staatliche Tierwohlsiegel integrieren zu wollen, anstatt „bei Null“ anzufangen.

Der DBV sprach sich für eine verpflichtende Haltungskennzeichnung aus, kritisierte aber deren geplanten schrittweisen Ausbau, weil sie keine ausreichende Planungssicherheit für die Landwirte schaffe.

Neben der Kennzeichnung der Haltung betonte der Verband auch die Notwendigkeit einer Herkunftskennzeichnung von Fleischprodukten.

„Wo ‚Deutschland‘ draufsteht, da muss Deutschland drin stehen“, sagt Hubertus Beringmeier, Vorsitzender des DBV-Fachausschusses Verarbeitung.

Der Verband fordert daher die Einführung einer sogenannten „5-D-Verordnung“ mit einem entsprechenden „5-D-Label“, für das Produkte von der Geburt des Tieres bis zum fertigen Produkt in Deutschland hergestellt worden sein müssten.

Bereits im vergangenen Jahr hatte unter anderem der Supermarktgigant REWE angekündigt, alle Schweinefleischprodukte aus Deutschland beziehen zu wollen.

Auf EU-Ebene vorankommen

Das Ministerium bekundete seine Absicht, die Herkunftskennzeichnung nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auf EU-Ebene zu fördern.

Deutschland beispielsweise verfügt noch nicht in allen Bereichen der Tierproduktion über die notwendigen Kapazitäten, um geschlossene Wertschöpfungskreisläufe auf nationaler Ebene sicherstellen zu können. Ein nationales Herkunftskennzeichen sei auch nach EU-Recht problematisch, sagte Bender.

Nationale Maßnahmen zur obligatorischen Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln sind nur dann zulässig, wenn dies mit einer konkreten Begründung erfolgt, etwa zum Schutz der öffentlichen Gesundheit oder zur Verhinderung von Lebensmittelbetrug, urteilte der EU-Gerichtshof in Luxemburg Ende 2020.

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Bender verwies auch auf die Verordnung für ein EU-weites Herkunftszeichen, an der derzeit im Rahmen der Vorzeigestrategie „Farm to Fork“ gearbeitet wird.

„Hier unterstützen wir einen ambitionierten europäischen Prozess statt eines deutschen Alleingangs“, sagte Bender.

Im Rahmen eines Legislativvorschlags für eine EU-weite Lebensmittelkennzeichnungspflicht will die Europäische Kommission unter anderem Pläne für eine Herkunftskennzeichnung vorlegen.

Zuvor hatten die Mitgliedstaaten die Kommission – damals, als die ehemalige Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner den EU-Agrarrat unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft leitete – aufgefordert, Fleischprodukten bei der Entwicklung des Labels Vorrang einzuräumen.

Die Kommission hatte sich derweil wiederholt gegen nationale Initiativen ausgesprochen, die ihrer Ansicht nach den EU-Binnenmarkt verzerren.

Wenn einer der Mitgliedstaaten Supermärkte ermutigt, heimischen Produkten den Vorzug zu geben, könnte dies gegen die EU-Wettbewerbsregeln verstoßen, sagte ein Sprecher der Kommission im September gegenüber EURACTIV.

Auch die Forderung nach einem nationalen Herkunftszeichen bezeichnete Jaschke angesichts der erheblichen Fortschritte auf EU-Ebene als verwirrend. Sie betonte jedoch, dass Verbraucher seit Jahren mehr Transparenz über die Herkunft tierischer Produkte fordern.

Flankieren will die Regierung laut Bender die Bemühungen um eine Kennzeichnung tierischer Produkte mit staatlicher Unterstützung für die Kosten der Umstellung auf bessere Haltungsbedingungen sowie Anpassungen etwa im Baurecht, um stabile Umstellungen zu ermöglichen.

Ein konkretes Finanzierungsinstrument zum Ausgleich der Mehrkosten sei jedoch innerhalb der derzeitigen sogenannten „Ampel“-Regierung noch nicht vereinbart, sagte Bender und bekräftigte, dass darüber „in den nächsten Wochen“ beraten werde.

Möglich sei beispielsweise eine Finanzierung über den Energie- und Klimafonds, da damit Ausgaben zur Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes finanziert würden, fügte sie hinzu.

[Edited by Nathalie Weatherald]

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