Deutsches Gericht weist Klage gegen Komiker wegen Erdogan-Gedichts ab

Deutsches Gericht weist Klage gegen Komiker wegen Erdogan-Gedichts ab

BERLIN (AP) – Deutschlands oberstes Gericht sagte am Donnerstag, es habe die Klage eines Fernsehkomikers gegen Urteile abgewiesen, die ihn daran hinderten, Teile eines groben Gedichts zu wiederholen, das er über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan geschrieben hatte.

Der Rechtsstreit geht auf das Jahr 2016 zurück, als Comedian Jan Boehmermann das Gedicht im öffentlich-rechtlichen Fernsehen rezitierte, um etwas zu veranschaulichen, das seiner Meinung nach selbst im demokratischen Deutschland nicht erlaubt sei. Das Gedicht beschrieb Erdogan als „dumm, feige und verklemmt“, bevor es zu sexuellen Anspielungen kam.

Dann kam Bundeskanzlerin Angela Merkel einer türkischen Bitte nach, eine mögliche Strafverfolgung wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes zuzulassen. Ein Hamburger Gericht erließ eine einstweilige Verfügung, die Böhmermann anordnete, den größten Teil des Gedichts nicht zu wiederholen.

Ein Berufungsgericht bestätigte die Entscheidung und wies sowohl die Berufung Böhmermanns als auch ein Angebot von Erdogans Anwälten zurück, das Verbot auf das gesamte Gedicht auszudehnen.

Der Fall landete schließlich vor dem Bundesverfassungsgericht, das am Donnerstag, dem 26. Januar, die Klage Böhmermanns mit einem kurzen Urteil abwies. Er sagte, er werde den Fall nicht prüfen, „weil er keine Aussicht auf Erfolg hat“, und ging nicht näher auf seine Argumentation ein.

In einem anderen Fall lehnte ein Berliner Gericht im Jahr 2019 einen Antrag von Böhmermann ab, die Bundesregierung daran zu hindern, Merkels Einschätzung zu wiederholen, das Gedicht sei „vorsätzlich verletzend“.

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