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Deutsche Kommunen dürfen Wettbüros nicht mehr besteuern – Legal

Deutschlands oberstes Verwaltungsgericht, das Bundesverwaltungsgericht, hat entschieden, dass Kommunen künftig keine Wettsteuer mehr erheben dürfen.

Eine Klage wurde ursprünglich von Buchmachern eingereicht, die Wettbüros in der deutschen Stadt Dortmund betrieben. Seit 2014 hatte die Stadt eine Gemeindesteuer erhoben, die sich an der Größe der physischen Fläche des Wettbüros orientierte – definiert als die Bereiche, in denen Wetten bearbeitet und kontrolliert wurden. Die Steuer sollte direkt an die Verbraucher weitergegeben werden.

Im Jahr 2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht jedoch, dass die Steuer nicht auf der Ladenfläche basieren könne, was die Stadt dazu veranlasste, das Gesetz in eine Beteiligungssteuer von 3 % umzuschreiben – dies kam zu der von der Bundesregierung erhobenen Beteiligungssteuer von 5 % hinzu. Sportwetten.

Daraufhin ließ das Oberverwaltungsgericht Münster die Revision zu, ob diese Mehrebenensteuer wegen Ähnlichkeiten mit den Steuern nach dem Lotteriegesetz unzulässig sei, das Kommunal- und Bundessteuern nicht zulasse.

Der Oberste Gerichtshof hat das Revisionsverfahren bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Zulässigkeit der kommunalen Beherbergungssteuer ausgesetzt, deren Ausgang voraussichtlich einen starken Einfluss auf die Wettsteuer haben wird. Im März erklärte das Bundesverfassungsgericht die Steuer für ungültig und veranlasste damit die Wiederaufnahme des Verfahrens im Fall Dortmund.

Der Präsident des Deutschen Sportwettenverbandes (DSWV) Mathias Dahms begrüßte das Urteil:

„Viele Wettbüros werden seit vielen Jahren zu Unrecht doppelt besteuert, obwohl wir von vornherein auf die Rechtswidrigkeit der zusätzlichen Kommunalabgaben für Wettbüros hingewiesen haben. Nun ist der jahrelange Kampf durch die Behörden endlich gewonnen.

Der Verband hatte die Steuer in der Vergangenheit bekämpft, unter anderem in einem Bericht von 2019, der ihre Rechtmäßigkeit in Frage stellte.

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